
−Symbolbild: dpa
Aufgrund der neuen Gesetzeslage entfällt ab sofort die freitägliche Meldung zum Schul- und Kindergartenbetrieb für die Folgewoche. Das gab das Landratsamt Straubing-Bogen am Freitag bekannt.
Ab sofort gilt: Sollte der Grenzwert von 100 in einer Kreisverwaltungsbehörde/Landkreis fünf Tage lang unterschritten sein, wird die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine Amtliche Bekanntmachung über den Wert und dann erfolgte Lockerungen im Schul- und Kindergartenbetrieb verfügen.
Da die Inzidenz im Landkreis Straubing-Bogen weiterhin deutlich über 100 liegt, ändert sich zu Beginn der kommenden Woche nichts. Der Schulbetrieb bleibt wie bisher, ebenso der Kindergarten-/Kitabetrieb mit Notbetreuung.
− pnp