Raser und Falschparker müssen bald deutlich mehr zahlen, wenn sie erwischt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag Änderungen am Bußgeldkatalog.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren bleiben dagegen unverändert.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - erwartet wird dies noch im Herbst. Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Die Novelle sei überfällig.
Bußgelder werden erhöht
Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin entzündete sich ein politischer Streit vor allem um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren - die nun aber nicht kommen. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, Bußgelder zu erhöhen. Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert.
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, diejenigen, die sich nicht an die Regeln hielten, müssten das in ihrem Geldbeutel spüren. Hermann sprach sich zudem für eine grundlegende Reform der Straßenverkehrsordnung aus. Verkehrssicherheit und Umweltfragen müssten ins Zentrum, bisher sei dies ein möglichst fließender Autoverkehr. Die Grünen verhandeln mit SPD und FDP über die Bildung einer neuen Bundesregierung.
Der Fahrrad-Club ADFC forderte: „Die neue Bundesregierung muss Klimaschutz und Verkehrssicherheit wirklich ernst nehmen ? und dafür ein neues, modernes Straßenverkehrsgesetz schaffen.“ Der Verkehrsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz (FDP), sagte, angesichts einer steigenden Zahl von Verletzten und Unfällen im Radverkehr sei es wichtig, dafür zu sorgen, dass der Radverkehr sicherer werde.
Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, sagte: „Bisher war das Strafmaß in vielen Fällen einfach zu milde und die Anpassungen im Bußgeldkatalog daher überfällig.“ Die Kontrollen der Polizei müssten aber verstärkt werden. Auch der ADAC forderte, Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, müssten erhöht werden.
Das sind die konkreten Neuregelungen
• Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter. Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt 30 bald 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen - also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen - handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
• Kräftiger zur Kasse gebeten werden künftig alle, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet Parken in zweiter Reihe künftig 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Bei schwereren Verstößen ist laut Bundesverkehrsministerium zudem der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen - wenn durch die Verstöße etwa andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
• Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Manche Verstöße werden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC erläuterte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren. Wenn dann ein Unfall verursacht wird, kostet das künftig 100 Euro.
Wer in der Rettungsgasse fährt
• Neu ist: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat eine Geldbuße von 55 Euro zur Folge.
• Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird laut Ministerium nun genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen demnach Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.
• Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
− dpa
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