Beratungen am Montag
Omikron-Krisengipfel: Um diese Themen geht es heute im Detail

24.01.2022 | Stand 23.09.2023, 5:43 Uhr

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, r) und Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Beide werden am Corona-Gipfel am Montag teilnehmen. −Foto: John Macdougall/AFP Pool/dpa

Angesichts ständig neuer Rekordzahlen bei den Corona-Infektionen wollen die Ministerpräsidenten heute (14 Uhr) erneut mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beraten. Zuvor zeichneten sich aber weder wesentliche Verschärfungen noch grundlegende Lockerungen der Schutzmaßnahmen ab.



Lauterbach und Vertreter aus den Ländern machten vor den Beratungen am Montag deutlich, dass die im Moment geltenden Regelungen beibehalten werden sollten. Eine am Sonntagabend veröffentlichte Beschlussvorlage legte nah, dass die Bundesregierung diesen Kurs unterstützt.

Statt weiterer Maßnahmen rückt die Klärung verschiedener praktischer Fragen rund um PCR-Tests, die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die bald greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht in den Mittelpunkt.

PCR-Tests

Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die Laborkapazitäten seien endlich, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg nach einer Schaltkonferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen.

Im Gespräch ist, dass vorrangig besonders gefährdete Gruppen und diejenigen, die diese betreuen, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, einen Anspruch auf einen PCR-Test haben sollen. Für andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen.

Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist noch offen. Anschließend müssten die Corona-Testverordnung des Bundes und Länderregelungen entsprechend angepasst werden.

Kontaktnachverfolgung

Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden Corona-Zahlen dafür ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der Länder, denen die Gesundheitsämter unterstehen, streben das nun an: Die Ämter sollen sich künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.

«Weitere Kontaktpersonen» müssen demnach damit rechnen, dass sie «in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können», hieß es in ihrem Beschluss am Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000. «Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr», sagte Lauterbach.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.

Die Gesundheitsminister der Länder fordern nun das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den Bundesländern «unverzüglich» alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle geprüft werden, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten.

Novavax für Pflegekräfte

Die Gesundheitsminister sprechen sich außerdem dafür aus, den Impfstoff von Novavax, den es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen dann auch genug Zeit für die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.

Verschärfen oder lockern?

Die Infektionszahlen gehen zwar steil nach oben, und Ärztevertreter sehen große Belastungen auf das Gesundheitssystem zukommen, aber zumindest bisher sind die schlimmsten Omikron-Befürchtungen nicht eingetreten. Verschärfungen wären daher nur schwer zu rechtfertigen. „Es ist nicht sinnvoll, jetzt zu verschärfen“, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits am Freitag gesagt. Gerichte hatten zudem auch bereits bestehende Vorgaben gekippt, so zuletzt die 2G-Regel im Einzelhandel im Saarland, in Bayern und in Niedersachsen.

Expertenrat: Maßnahmen so lassen

Eine wichtige Vorlage für die Beratungen ist wie immer die aktuelle Lageeinschätzung des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Das unter anderem mit Virologen, Immunologen, Kinder- und Jugendmedizinern, Ethikern und Bildungsforschern besetzte Gremium rechnet in seiner am Samstag vorgelegten Stellungnahme bei weiter steigenden Inzidenzen mit „sehr vielen Krankenhausaufnahmen“, spricht sich aber ebenfalls zunächst für eine Beibehaltung und „strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen“ aus. Für den Fall, dass kritische Marken etwa bei Klinikeinweisungen erreicht werden, sollten aber Maßnahmen zur Infektionskontrolle vorbereitet werden, die „ohne Verzögerung umgesetzt werden“ können, empfehlen die Experten.

− dpa