Deggendorf/Freyung
Mordprozess gegen Dominik R.: Nach sechs Jahren neuer Zeuge aufgetaucht

29.08.2022 | Stand 22.09.2023, 2:25 Uhr

Im Mordprozess gegen Dominik R. in Deggendorf ist nach sechs Jahren ein neuer Zeuge aufgetaucht. −Foto: Armin Weigel/dpa

Sechs Jahre nach der Tötung einer jungen Frau in Freyung ist im zweiten Prozess um den Fall in Deggendorf ein bislang unbekannter Zeuge aufgetaucht.



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Der ehemals beste Freund des Angeklagten erwähnte bei seiner erneuten Aussage am Montag vor dem Landgericht Deggendorf beiläufig den Namen eines Bekannten, der bei einem gemeinsamen Treffen mit ihm, dem Angeklagten und dessen Bruder kurz nach der Tat dabei gewesen sein soll. Die Richter luden den Mann kurzfristig für eine Aussage. Diese sollte am Nachmittag stattfinden.

Urteil bald erwartet

Das Wiederaufnahmeverfahren in dem Fall läuft seit April und verzögerte sich immer wieder. Nun soll es tatsächlich dem Ende entgegen gehen, wie die Verfahrensbeteiligten übereinkamen. Für den 1. September sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretern anberaumt worden, am 6. September sind die Schlussvorträge der beiden Verteidiger geplant. Das Urteil könnte am 15. September verkündet werden.

Ex-Freundin 2016 in Freyung getötet

Der 28 Jahre alte Angeklagte hat im Oktober 2016 in Freyung seine Ex-Freundin und Mutter seines Sohnes getötet. Dafür ist er 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Weil in dem ersten Verfahren zwei Zeugen zu Gunsten des Angeklagten falsch ausgesagt hatten - unter anderem der einstmals beste Freund - wurde von der Staatsanwaltschaft Deggendorf die Wiederaufnahme beantragt. Das dortige Landgericht befand, dass die Passauer Richter 2017 ohne die Falschaussagen möglicherweise ein Mordurteil gesprochen hätten und ließ den Antrag zu. Dem Angeklagten, einem Deutschen, droht nun eine härtere Strafe.

Die beiden Zeugen waren für ihre Falschaussagen 2019 vor dem Amtsgericht Passau zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In dem Wiederaufnahmeverfahren gelten sie als Schlüsselzeugen.

− dpa