Wonneberg
Manchmal gibt es eine Rechnung

Gemeinderat fasst Grundsatzbeschluss zu den Kosten für Feuerwehreinsätze

13.03.2022 | Stand 21.09.2023, 0:17 Uhr

In welchen Fällen die Ortsfeuerwehr bezahlt werden soll, beschloss der Wonneberger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. −Symbolbild: dpa

Nicht alle Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren sind kostenlos. Die Gemeinden haben sehr unterschiedliche Gebührensatzungen. Wenn es brennt, bei schweren Unfällen oder Naturkatastrophen ist die Freiwillige Feuerwehr von Wonneberg (Lkr. Traunstein) innerhalb von wenigen Minuten zur Stelle. Sie beteiligt sich aktiv am Leben in der Gemeinde und greift auch ein, wenn ein Keller voll Wasser gelaufen ist. Die meisten Leistungen der ehrenamtlichen Retter sind kostenlos. Aber die Gemeindeverwaltung kann auch eine Rechnung schicken. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Gebührensatzung der Gemeinde ab, die sie aufgestellt hat.
"Das ist aber ein Thema, das mit Fingerspitzengefühl gehandhabt werden muss", betonte Zweiter Bürgermeister Hermann Eder, der Leiter der jüngsten Gemeinderatssitzung. Es sei zu beachten, dass Abrechnungen für freiwillige Leistungen der Feuerwehr bei den Bürgern als eher negativ und als bürgerunfreundlich wahrgenommen würden.

Feuerwehr kann sich in bestimmten Fällen bezahlen lassen

Grundsätzlich kann sich die Feuerwehr auch bei Feuer und Unfall bezahlen lassen, wenn sich ein Verursacher ermitteln lässt, der "schuldhaft" gehandelt hat. "Das kann ein Autofahrer sein, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, oder auch ein Brandstifter", hieß es. Ansonsten sollen Einsätze der Wehr bei Brandeinsätzen an Gebäuden und in Wäldern sowie bei Menschenrettung und bei Gefahr in Verzug kostenfrei bleiben. Darauf verständigte sich der Gemeinderat.
Nach demselben Prinzip geht es beim Auspumpen vollgelaufener Keller: Sind ein heftiger Regenguss oder eine Überschwemmung die Ursache, arbeitet die Feuerwehr auch weiterhin kostenlos, nicht aber, wenn der Hauseigentümer es versäumt hat, seine Waschmaschine ordnungsgemäß zu warten.
Das Kellerauspumpen zählt zu den technischen Hilfsleistungen der Wehr, die nicht von der Verwaltung abgerechnet werden. "Kellerauspumpen bei Überschwemmungen durch Hochwasser bleibt kostenfrei, weil es den Bürgern nicht zu vermitteln wäre, wenn in bekannten Überschwemmungsgebieten die Versicherungsgesellschaften eine Absicherung ablehnen", sagte Eder. Den Bürgern entstünden durch das Wasser schon erhebliche Schäden am Haus und an Einrichtungsgegenständen. "Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann nicht zwischen versicherten und unversicherten Geschädigten unterschieden werden."

Beseitigen von umgestürzten Bäumen wird nicht abgerechnet

Nicht abgerechnet werden soll auch das Beseitigen von umgestürzten Bäumen auf einer öffentlichen Straße. Eder: "Viele Eigentümer von Bäumen könnten den Schaden aus eigener Kraft beseitigen, weil sie ohnehin Waldwirtschaft betreiben." Daher sei es ihnen wohl nicht vermittelbar, dass sie für etwas bezahlen sollen, was sie auch selbst erledigt hätten.
Zudem handle es sich bei umgestürzten Bäumen auch oft um Bäume der Gemeinde. Für deren Beseitigung Kosten in Rechnung zu stellen, würde nur einen verwaltungstechnischen Aufwand, aber keinen Ertrag mit sich bringen. Obendrein seien viele Waldeigentümer Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr.
Nur bei Gefahr in Verzug solle die Feuerwehr zum Beispiel zum Beseitigen von Wespennestern ausrücken. Auch für das Räumen von schneebedeckten Dächern sei sie nur im vom Landratsamt ausgerufenen Katastrophenfall zuständig. Zum Schneeräumen der Dächer müssten die Hauseigentümer Handwerker wie etwa einen Zimmerer beauftragen, heißt es im Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen.

− aca