Einzelhandel
Lockerung bei Verkaufsverboten nach Gerichtsurteil

26.01.2021 | Stand 19.09.2023, 20:57 Uhr

−Foto: dpa

Es gibt wohl eine kleine Lockerung bei den Verkaufsverboten für den Einzelhandel in Bayern. Große Einzelhändler wie Warenhäuser oder Drogerien dürfen wieder Spielzeug oder Sportartikel verkaufen.

Die Grundlage für die Schließung der entsprechenden Abteilungen, die "Sonderregelung Großbetriebsformen" in den Erläuterungen zur bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ist jedenfalls gestrichen worden. Das ergibt sich aus dem aktuell gültigen Text der Erläuterungen. Eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums stand zunächst noch aus.

Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg von vergangener Woche. Das Gericht hatte einem Geschäft in Kempten auch den Verkauf von Waren erlaubt, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Die Verkaufsbeschränkung für große Geschäfte sei nicht in der Verordnung selbst, sondern nur in den Erläuterungen, sogenannten FAQ, des Ministeriums festgehalten, argumentierte das Gericht. Das sei aber nicht ausreichend.

Folge der Änderung in den Vorgaben des Ministeriums ist, dass etwa große Drogeriemärkte nun ihre Spielzeug- oder DVD-Abteilungen wieder öffnen dürfen, soweit die Angebote zum "üblichen Sortiment" des Geschäfts gehören. "Das wird Ärger geben", sagte Bernd Ohlmann, der Pressesprecher des Handelsverbands Bayern (HBE), gegenüber dem Donaukurier. Bei den kleinen Fachhändlern wachse der "Unmut und die Frustration", wenn die großen Handelsketten nun wieder Bücher oder Spielzeug verkaufen dürften, während die Fachgeschäfte geschlossen bleiben müssten.