Für Windräder
Landtag beschließt Teillockerung der umstrittenen 10-H-Regelung

27.10.2022 | Stand 28.10.2022, 9:29 Uhr

Die umstrittene 10-H-Regel schreibt bisher vor, dass der Abstand eines Windrades zur nächsten Wohnsiedlung in der Regel mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss - bei 200 Meter Rotorhöhe also zwei Kilometer. −Foto: dpa-Bildfunk

Der bayerische Landtag hat mehrheitlich eine Teillockerung der umstrittenen 10-H-Regelung beschlossen.



Die Regierungsparteien der CSU und Freien Wähler stimmten am Donnerstag geschlossen für den Änderungsantrag. Die Opposition lehnte die Änderung ab. Ein Antrag der SPD zur ersatzlosen Streichung der 10-H-Regel kam erwartungsgemäß auch nicht auf die nötigen Stimmen.

1000 Meter Abstand

Nach der Änderung sollen vom 16. November an neue Windkraftanlagen mit einem einheitlichen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden gebaut werden können. Zudem gebe es sechs Ausnahmen, in denen der Bau von Windrädern vereinfacht wird, wie etwa in sogenannten Vorranggebieten zur Erzeugung von Windenergie, längs von Eisenbahnstrecken, Autobahnen, in Gewerbegebieten oder im Wald. In allen anderen Fällen gelte die 10-H-Regelung aber weiter.

„Neue Maßstäbe setzen“

„Wir müssen beim Ausbau der Windenergie neue Maßstäbe setzen“, betonte Bauminister Christian Bernreiter (CSU). „Unser Abstand von 1000 Meter kann die Verfahren vereinfachen.“

Die umstrittene 10-H-Regel schreibt bisher vor, dass der Abstand eines Windrades zur nächsten Wohnsiedlung in der Regel mindestens das Zehnfache der Bauhöhe betragen muss - bei 200 Meter Rotorhöhe also zwei Kilometer. Die auf Ex-Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zurückgehende Vorschrift hat den Ausbau der Windenergie in Bayern in den vergangenen Jahren praktisch zum Erliegen gebracht.

− dpa