Tittmoning
Kurzparkzone gilt ab 1. April

19.02.2016 | Stand 20.09.2023, 0:35 Uhr

Eine Parkscheibe benötigen Autofahrer ab 1. April in der Tittmoninger Altstadt. −Archiv: Agnes Lamminger

Die Stadtverwaltung weist zum 1. April dieses Jahres die Kurzparkzone in der Tittmoninger Altstadt aus, die der Stadtrat beschlossen hat. Viele Bürger haben sich bei Anlieger- und Bürgerversammlungen sowie mit einer Unterschriftenliste dafür ausgesprochen, dass auf dem Stadtplatz und in der Altstadt weniger Fahrzeuge parken sollen. Dies soll nun mit der Kurzparkzone erreicht werden.

Mit Parkscheibe dürfen Fahrer ihre Autos werktags – montags bis samstags ausgenommen gesetzliche Feiertage – zwischen 8 und 18 Uhr maximal drei Stunden lang abstellen. So soll verhindert werden, dass zum Beispiel die Mitarbeiter der Geschäfte, Firmen und des Rathauses während ihrer Arbeitszeit auf dem Stadtplatz parken.

Mehr dazu lesen Sie in der Wochenendausgabe 20./21. Februar der Südostbayerischen Rundschau.