Komplizierte Wahl
Kommunalwahlen 2020: Wann Stimmen ungültig sind

09.03.2020 | Stand 20.09.2023, 23:57 Uhr

Den Überblick behalten: Die Stimmzettel fallen bei einer Kommunalwahl meist sehr groß aus. −Foto: Thomas Jäger

Die Kommunalwahl ist eine einigermaßen komplizierte Wahl, und so gibt es viele Möglichkeiten, ungültige Stimmen zu produzieren. Ungültig ist die Stimmvergabe beispielsweise, wenn der Stimmzettel

•nicht gekennzeichnet ist oder bei der Briefwahl in einem Wahlumschlag für die auszuzählende Wahl fehlt,•ganz durchgestrichen oder ganz durchgerissen ist,•auf der Rückseite beschrieben oder gekennzeichnet ist,•ein besonderes Merkmal aufweist,•außer der vorgeschriebenen Bezeichnung der Person, der die Stimme gegeben wurde, noch Kommentare oder sonstige Zusätze enthält, es sei denn, dass es sich um die nähere Bezeichnung der Person handelt.

Weitere Gründe, die einen Stimmzettel ungültig machen:•Der Wille der abstimmenden Person ist nicht zweifelsfrei zu erkennen.•Der Wähler hat bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl Stimmen an mehr als eine Person vergeben.•Der Wähler hat eine nicht wählbare Person auf den Stimmzettel geschrieben.•Es wurde mehr als ein Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet und dadurch die Gesamtstimmenzahl überschritten.•Die zur Verfügung stehende Gesamtstimmenzahl wurde überschritten.Ungültige Stimmen gehen nicht ins Ergebnis ein. Sie können aber schlimme Folgen haben. Wenn mehr als 50 Prozent aller abgegebenen Stimmen ungültig sind – sagt der Gesetzgeber – ist die Wahl zu wiederholen.

− red