Fraueninsel/München/Traunstein
Jodl-Grab: Das juristische Tauziehen geht weiter

22.03.2019 | Stand 20.09.2023, 2:41 Uhr

Die Thuje verdeckt bereits den Stein des Anstoßes. Eigentlich sollte eine Abdeckplatte über dem Schriftzug "Alfred Jodl – Generaloberst" angebracht werden. Die Gemeinde Chiemsee hat den Vergleich, den das Verwaltungsgericht München im Oktober aushandelte, aber abgelehnt. Sie will die Nutzungsrechte für das Grab auf dem Klosterfriedhof der Fraueninsel nicht verlängern. −Foto: Thomas Thois

Eine Thuje verdeckt mittlerweile vollständig den Schriftzug "Alfred Jodl – Generaloberst" und die Lebensdaten. Doch dass nun Gras über den Streit um das Grab auf der Fraueninsel gewachsen wäre, kann man nicht behaupten. Denn: Der im Oktober geschlossene Vergleich zwischen den Nachkommen des veruteilten Nazi-Kriegsverbrechers und der Gemeinde Chiemsee ist hinfällig.

Eigentlich schien das Verwaltungsgericht beim Ortstermin im Oktober einen Schlussstrich unter den jahrelangen Konflikt gezogen zu haben – mit einem Vergleich zwischen Gemeinde und Grabnutzer. Demnach hätte Alfred Jodls Name auf dem Grabstein von der Familie mit einer Platte verdeckt werden müssen, so dass kein Hinweis mehr auf den Generaloberst zu erkennen ist, sondern nur noch auf die Familie Jodl und die beiden in dem Grab tatsächlich bestatteten Frauen. Zudem sollten die Jodl-Erben darauf verzichten, dass in dem Grab weitere Personen bestattet werden. Im Gegenzug sollte die Gemeinde das Grabnutzungsrecht um 20 Jahre verlängern.

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Eigentlich hatte die Gemeinde Breitbrunn beschlossen, dass das Grab sofort aufgelöst wird. Dagegen hatte der Großneffe von Alfred Jodl vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Mit dem ausgehandelten Vergleich findet sich aber die Gemeinde nicht ab. Sie machte von ihrem Recht Gebrauch, bis 21. Dezember 2018 Widerspruch einzulegen. Mit welcher Begründung und welchen Zielen, dazu will Bürgermeister Georg Huber (CSU) auf Nachfrage der Heimatzeitung keine Auskunft geben. "Ich sage zu dem Thema nichts. Das ist jetzt Sache des Verwaltungsgerichts." Dessen 12. Kammer wird in den nächsten Wochen in München ein Urteil fällen. "Der Vergleich ist vom Tisch", informiert Pressesprecher Florian Huber. Somit gehe es nun wieder um die Grundsatzentscheidung, ob es rechtens ist, dass die Gemeinde das Grab auflösen will.

Auch an der zweiten juristischen Front kehrt keine Ruhe ein: Wolfram Kastner setzt seine Widerstand gegen das, wie er sagt, "faschistische Ehrenmal für einen verurteilten NS-Kriegsverbrecher" fort. Der Münchner Aktionskünstler hatte das große steinerne Kreuz auf der Fraueninsel mit roter Farbe als Symbol für Blut beschmiert und ein Schild "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" angebracht. Am Mittwoch, 17. April, um 9 Uhr findet nun eine öffentliche Berufungsverhandlung am Landgericht Traunstein statt. Kastner fechtet das strafrechtliche Urteil des Amtsgerichts Rosenheim an, das ihn für die Aktionen am Jodl-Grab wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Diebstahl zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt hatte.
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