Landkreis Passau
Inzidenz über 300 – welche Verordnung gilt wann?

03.11.2021 | Stand 03.11.2021, 18:27 Uhr

Die Inzidenz im Passauer Land liegt über 300. −Foto: dpa

Die Inzidenz nimmt weiter zu, auch im Passauer Land. Das hat Konsequenzen: Sowohl der Bezirk Niederbayern als auch der Freistaat haben in den vergangenen Tagen Maßnahmen angekündigt. Doch was gilt wann?

Niederbayerns Landkreise und kreisfreie Städte haben am Dienstag in Vorausschau auf die Kabinettssitzung am Mittwoch die Corona-Maßnahmen verschärft, so auch Stadt und Landkreis Passau (PNP berichtete). Ab sofort ist nun überall, wo eine Maske getragen werden muss, die FFP2-Maske Pflicht (Supermärkte, ÖPNV etc.). Zudem wurden die Zugangsregelungen verschärft: Wo bisher 3Gplus galt, ist nun 2G vorgeschrieben. In Clubs und Discos etwa kommt man nur mit Test nicht mehr rein. Zudem wurde die Quarantänedauer für alle auf zehn Tage festgeschrieben ohne Freitesten.

Kabinettsentscheidung gilt ab Samstag

Inwieweit sich die Beschlüsse des Ministerrats vom Mittwoch auf das Passauer Land auswirken werden, entscheidet sich in den nächsten Tagen. Diese Verordnung gilt erst ab kommendem Samstag. Eine darauf beruhende Anordnung des Landratsamtes kann erst am nächsten Tag nach der Bekanntgabe, also ggf. frühestens am Sonntag, in Kraft treten.

Aktuelle Zahlen

71 Neuinfektionen verzeichnet das RKI am Mittwoch für den Landkreis Passau. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt von 412 auf 353,1. Der Impfbus macht am Donnerstag, 4. November, von11 bis 18 Uhr am Rathaus Parkplatz, Hofmarkstraße 18, in Thyrnau Halt. Impfzentrum Salzweg-Straßkirchen: Montag 14 bis 20 Uhr, Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Freitag 14 bis 20 Uhr und Samstag 8 bis 14 Uhr Impfen ohne Termin.
Die derzeit gültigen Maßnahmen sind auf www. landkreis-passau.de/corona abrufbar.

− Quelle: RKI/LRA