Die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung wurde in Bayern bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Weniger kompliziert wird das Ganze dadurch nicht: Vor allem für Besitzer von Eigentumswohnungen ergeben sich im entsprechenden Elster-Formular einige Fragen. Sind sie Teil einer „Bruchteilsgemeinschaft“ oder nicht?