Karlsruhe
Giftmörderin vom Tegernsee behält Hinterbliebenenrente

21.10.2021 | Stand 19.09.2023, 22:56 Uhr

Obwohl sie wegen Ermordung ihres Ehemannes im Gefängnis sitzt, darf eine Krankenschwester aus Tegernsee die zunächst eingezogene Hinterbliebenenrente nun doch behalten. Bei der Summe handele es sich nicht um einen kausal durch den Mord erlangten Vermögenswert, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe laut Mitteilung vom Donnerstag. Daher dürfe das Geld auch nicht eingezogen werden. Ansonsten wurde die Revision der Frau jedoch zurückgewiesen.

Die heute 50-Jährige war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie nach Ansicht des Gerichts ihren Ehemann in der gemeinsamen Wohnung im oberbayerischen Tegernsee getötet hatte. Demnach spritze sie dem 60-Jährigen im August 2018 immer wieder Insulin und Morphium, bis der Arzt nach mehrstündigem Todeskampf starb. Besonders bizarr: Später grub die Frau die Urne auf dem Friedhof aus und füllte Teile seiner Asche in ihr Kopfkissen.

Obwohl die Verteidigung der Frau im Prozess auf Freispruch plädierte und sie selbst tränenreich ihre Unschuld beteuerte, wurde die Krankenschwester wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Außerdem zog das Landgericht 27 186 Euro ein, die der Witwe zwischen August 2018 und März 2020 als monatliche Hinterbliebenenrente von der Bezirksärztekammer ausgezahlt worden waren. Während Schuldspruch und Strafmaß des Landgerichts frei von Rechtsfehlern seien, habe diese Entscheidung aber keinen Bestand, beschloss nun der Bundesgerichtshof. Denn ein Kausalzusammenhang zwischen dem Mord und der Zahlung bestehe deshalb nicht, weil die Summe der Frau nicht durch die Tat alleine zufloss, sondern dafür weitere Handlungen nötig gewesen seien.

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