Taching am See/Tengling
Geothermie: Klage gegen Freistaat erhoben

17.11.2020 | Stand 20.09.2023, 22:49 Uhr

Der geplante Standort der Geothermie in Haus/Tengling. −Foto: Georg Unterhauser/www.luftbild-traunstein.de

Beim Verwaltungsgericht München wurde unter dem Aktenzeichen "M 1 K 20.5600" gegen den Bauvorbescheid des Geothermie-Kraftwerks im Tachinger Ortsteil Tengling/Haus innerhalb der gesetzlichen Frist Klage eingereicht. Dabei handelt es sich um einen einzelnen Nachbarn und andere Personen. Gemeinsam haben sie eine Klage gegen den Freistaat Bayern, in Vertretung durch das Landratsamt Traunstein, erhoben.

Die Geoenergie Bayern Projekt Törring GmbH & Co. KG ist, als durch den Bescheid Begünstigte, vom Verwaltungsgericht am 10. November 2020 per Post zu dem Verfahren beigeladen worden. Vertreten durch Geschäftsführer Bernhard Gubo und Hubertus Prinz zu Hohenlohe-Langenburg, ließ diese auf Anfrage wissen, dass eine Klagebegründung derzeit nicht vorliege. "Der Klägervertreter kündigte lediglich eine Begründung "zu gegebener Zeit" an. "Wir wissen also noch gar nicht, in welchen Punkten sich die Kläger in ihren Rechten verletzt fühlen", sagte der Geschäftsführer der Geoenergie Bayern, Bernhard Gubo.
Die Anwesen des direkt betroffenen Nachbarn und einer etwas entfernter wohnenden klagenden Privatperson befinden sich nach einem dem Bauvorbescheid zugrundeliegenden Schallgutachten mit einer Lärmeinwirkung von 37 dB(A) nicht im Einwirkungsbereich des Geothermie-Kraftwerks. Zum Einwirkungsbereich gehören Wohnhäuser innerhalb des Umkreises der Geothermieanlage, in dem die Lärmeinwirkung tagsüber nicht mindestens 10 dB unter dem Immissions-Richtwert 60 dB liegt. Nachts bestimmt sich der Einwirkungsbereich oder das sogenannte Irrelevanzkriterium danach, ob die Lärmeinwirkung mindestens 6 dB unter dem Immissionsrichtwert von 45 dB beträgt. "Mit 37 dB bei diesen beiden Klägern liegt das Geothermie-Kraftwerk aber sowohl mit 8 dB-Punkten nachts als auch 23-dB-Punkten tagsüber unter den Immissionsrichtwerten", betont Rechtsanwalt zu Hohenlohe-Langenburg.
Für die Klage gegen den Bauvorbescheid bedeute dies, dass nach der ständigen Rechtsprechung die Klagen des unmittelbaren Nachbarn, der weiter entfernt wohnenden Privatperson und einer Privatperson, deren Anwesen noch dahinter liegt, wahrscheinlich schon unzulässig seien.. "Unter Umständen steht ihnen gar keine sogenannte Klagebefugnis zu", vermutet zu Hohenlohe-Langenburg.

"Gibt uns Rätsel auf"

Ingo Romanus Tönnesmann ist der 1. Vorsitzende des am 20. Dezember 2019 eingetragenen Vereins "BIENE", der seitdem als anerkannte Umweltorganisation gilt und sich gegen die Geothermie an diesem Standort ausspricht. "Welche Einwendungen der Kläger Ingo Tönnesmann geltend machen will, gibt uns Rätsel auf", sagte Gubo. In Haus bei Tengling handelt es sich um ein Tiefen-Geothermieprojekt, für das das Bayerische Landesamt für Umwelt strenge Auflagen macht. Der Projektträger, die Geoenergie; müsse sich strikt an diese Auflagen halten und Vorkehrungen treffen, um eine Vermengung des Thermalwassers mit dem Grundwasser auszuschließen. "Ich denke, dass Herr Tönnesmann seine Einwendungen nicht auf wasserrechtliche Themen stützen kann", so Gubo.
Bei der Planung ihres Projekts sei die Geoenergie Bayern behutsam vorgegangen. Unter Berücksichtigung aller öffentlichen und privaten Belange habe man ausschließlich mit anerkannten und auch gerichtserfahrenen Partnern zusammengearbeitet. "Wir gehen deswegen davon aus, dass das Verwaltungsgericht München die fundierte Prüfung des Landratsamtes Traunstein als Genehmigungsbehörde bestätigen und die Klage abweisen wird." Die Bauvoranfrage sei für die Geoenergie Bayern wichtig gewesen, zumal das Unternehmen geklärt haben wollte, ob ein Geothermiekraftwerk an dem geplanten Standort Haus genehmigungsfähig ist.
Frühestens nach den Erkenntnissen über die Fündigkeit der Geothermie-Bohrungen, die Gubo jedoch nicht vor 2022 erwartet, wird die Menge an aufgeschlossener Energie und damit die genaue Größe des zu bauenden Kraftwerks feststehen. "Erst danach werden wir eine Baugenehmigung beantragen, in der – unabhängig von der anhängigen Klage – die bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkte entschieden werden."
Und Bernhard Gubo: "Geoenergie Bayern wird als Beigeladene den beklagten Freistaat Bayern vollumfänglich unterstützen. Auch bei unserem letzten Geothermie-Projekt in Garching an der Alz, bei dem wir auch in einem Rechtsstreit der Nachbarn gegen den Freistaat Bayern involviert waren, überzeugte die hohe Qualität unserer Planung, sodass wir den Gerichtssaal erfolgreich verlassen durften. "
Aus Sicht der Geoenergie Bayern sind die jetzigen Klagen in Taching zwar nicht überraschend, dennoch zeigten sich die Unternehmensvertreter verwundert, dass keiner der Kläger im Vorfeld seine bestehenden Bedenken gegenüber dem Unternehmen geäußert habe.

"Wir sehen gute Chancen"

"Wir sehen gute Chancen, dass unsere Klage erfolgreich ist", so Ingo Tönnesmann gestern Nachmittag gegenüber der Redaktion. Er bitte um Verständnis, nichts Näheres mitteilen zu können, "schließlich sind wir – es handelt sich um fünf Einzelkläger, Anm. d. Red. – anwaltschaftlich vertreten." Sobald Akteneinsicht gewährt wurde, könne man mehr sagen.

− ac/red