Schutzzone eingerichtet
Fall von Geflügelpest im Landkreis Landshut bestätigt

14.11.2022 | Stand 19.09.2023, 22:39 Uhr

Das Veterinäramt fordert die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen. −Symbolbild: Stefan Sauer/dpa

Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Schalkham (Landkreis Landshut) ist ein Fall von Geflügelpest festgestellt worden.



Darüber informiert das Landratsamt am Montag in einer Pressemitteilung. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten, Hühner, Fasane und vereinzelte Nandus gehalten, die vorsorglich gekeult werden mussten, heißt es.

Schutzzone eingerichtet

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu Tragen kommen, unter anderem eine Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier. Diese gelten bis auf Weiteres, so das Landratsamt.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken, so das Landratsamt.

Maßnahmen für Geflügelhalter

Das Veterinäramt fordert die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

- Strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung trennen
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt sichern
- Für lokale Desinfektionsmöglichkeiten sorgen

− tka