"Endlich" war das häufigste Wort aus dem Munde der Club- und Disco-Betreiber am Aschermittwoch: Die Ministerkonferenz der bayerischen Staatsregierung hatte an diesem Tag beschlossen, dass die Clubs und Discos im Freistaat wieder ab Freitag öffnen dürfen. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Bedingung ist die Einhaltung der 2Gplus-Regel – Einlass erhalten also nur Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test bzw. mit Boosterimpfung. Die Freude bei den Club- und Disco-Betreibern im Landkreis Rottal-Inn über die Lockerungen ist groß.

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