"Aggressiv, schädigen Imker und Obstbauern": Das sind nur einige Vorurteile, die über Hornissen kursieren. Doch das Gegenteil ist der Fall. Das "größte staatenbildende Insekt unserer heimischen Tierwelt" greift niemals grundlos an und erfüllt sogar eine wichtige Rolle als Naturpolizei, informiert Dr. Frederik Weinert, stellvertretender Pressesprecher am Landratsamt Freyung-Grafenau. Und so ist die Hornisse geschützt durch Paragraf 44, Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz, was zu Problemen führt: Wer ein Hornissen-Nest im Garten hat, darf es nicht einfach entfernen.

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