München/Waldkirchen
"Bürgermeister-Rente" nach fünf Jahren? Landtag lehnt Petition ab

13.12.2019 | Stand 21.09.2023, 23:19 Uhr

Im Maximilianeum hat der Innenausschuss des Landtags unlängst über eine Petition des Waldkirchner Bürgermeisters zur Altersversorgung von beruflichen Wahlbeamten zu befinden. −Foto: dpa

Wer in Bayern das Bürgermeisteramt als Wahlbeamter ausübt, erhält erst nach einer Wartezeit von zehn Jahren eine Pension - eine Wiederwahl ist also erforderlich, um in den Genuss einer lebenslangen Sofortversorgung in Höhe von immerhin 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge zu kommen. Heinz Pollak, Bürgermeister von Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau), hält diese Frist allerdings für zu lange. Er hat deshalb eine Petition an den Landtag gestellt - und die Abgeordneten lehnten sie ab.

Der Grund für seinen Vorstoß zur Halbierung der Wartezeit sei die Sorge vor einem Nachwuchsmangel in der Kommunalpolitik: "Es wird immer schwieriger, insbesondere junge Leute zu gewinnen, für einen Bürgermeister- oder Landratsposten zu kandidieren", sagt Pollak. Denn sie müssten bei einem Wahlsieg ihren Beruf aufgeben und wenn sie keine Beamte seien, werde es schwierig, nach sechs Jahren wieder in den alten Job zurückzukehren. Mit der Aussicht auf einen früheren Versorgungsanspruch könne man dagegen hochkarätige Führungskräfte aus der freien Wirtschaft einen Anreiz für ein Engagement in der Kommunalpolitik geben.

Behandelt hat die Pollak-Petition der Innenausschuss des Landtags - und die Abgeordneten lehnten sie ab. Innenstaatssekretär Gerhard Eck hatte in einer Stellungnahme den Ansatz des Waldkirchners zwar durchaus als nachvollziehbar bewertet, da eine Rückkehr ins Berufsleben vor Ablauf der zehnjährigen Wartezeit regelmäßig mit "persönlichen und finanziellen Unsicherheiten" für Mandatsträger verbunden sei. Dennoch würden gewichtige Gründe gegen den Vorschlag sprechen: Mit der zehnjährigen Wartezeit sei zum Beispiel sichergestellt, dass es keine "Schön-Wetter-Mandate" nach einem einzigen erfolgreichen Wahlkampf mit anschließendem Pensionsanspruch gibt. "Einmal ins Amt gekommen, würde auch eine schlechte Amtsführung den Anspruch auf lebenslange Sofortversorgung nicht mehr gefährden", zumal das bayerische Recht keine Abwahl während der Amtszeit vorsehe.

− chs

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