Wiederaufnahmeverfahren
Bluttat von Freyung: Staatsanwalt plädiert auf Mord - Lebenslang für Dominik R.?

19.09.2022 | Stand 21.09.2023, 23:50 Uhr

Dominik R. vor dem Landgericht Deggendorf. −Foto: Archiv/ Huber

Im Mordprozess um die Bluttat von Freyung hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Dominik R. wegen Mordes gefordert.



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Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. In seinem Plädoyer sah es der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Dr. Stefan Brunner, als erwiesen an, dass R. die Mutter seines Sohnes, Lisa H., im Schlaf tötete und sich im Anschluss an ihr verging.

Später habe er sie vom Bett im gemeinsamen Schlafzimmer ins Badezimmer geschleppt. Dort legte er Lisa H. in die Badewanne. Dann verstautet Dominik R. die Überreste seines Opfers in Plastikbeuteln, die er hinter dem Kachelofen der gemeinsamen Wohnung deponierte. Er sei besonders brutal vorgegangen. Noch in der selben Nacht habe der Angeklagte Brunner zufolge seine Flucht geplant.

Heimtücke und niedrige Beweggründe?

Brunner nannte als Mordmerkmale Heimtücke, da sein Opfer arg und wehrlos gewesen sei, und niedrige Beweggründe. Die Motive seien Machtdemonstration und ein Besitzanspruch über sein Opfer gewesen. Konkret: Dominik R. habe nicht akzeptieren können, dass sich die Mutter seines Sohnes einem Nebenbuhler zuwendet.

Dominik R. habe mit seiner Flucht ins europäische Ausland und den Verdunkelungsversuchen ein Nachtatverhalten gezeigt, das auf eine hohe kriminelle Energie schließen lässt, so Brunner. Zudem habe er auch nach der Tat ein hohes Maß an Gleichgültigkeit gegenüber seinem Opfer gezeigt.

Staatsanwaltschaft schließt Affekttat aus

Eine Affekttat sei laut Gutachtern ebenso auszuschließen. Das verdeutliche unter anderem der präventive Vodka-Konsum, durch den er mit Schuldunfähigkeit argumentieren wollte. Dadurch komme die Staatsanwaltschaft auf das Strafmaß einer lebenslangen Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so Brunner.

Am Montagnachmittag werden die Plädoyers der Nebenklagevertreter erwartet. Die Verteidigung will am nächsten Verhandlungstag, am 26. September, ihr Plädoyer vortragen.