Ab sofort
Besuche am Deggendorfer Klinikum wieder möglich

05.04.2022 | Stand 21.09.2023, 21:15 Uhr


Ab sofort dürfen wieder alle Menschen ihre Angehörigen im Klinikum besuchen.

Unabhängig vom persönlichen (Impf-)Status benötigt jeder Besucher einen aktuellen, anerkannten Schnelltest (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig), informiert das Klinikum in einer Pressemitteilung. Jeder Patient darf für eine Stunde pro Tag aufgesucht werden. Wie gewohnt, benennt der Patient dafür eine Person, die ihn während seines gesamten Aufenthalts besuchen darf. Die Zeiten sind in Deggendorf von 11 bis 17 Uhr, in Landau und Dingolfing von 13 bis 17 Uhr. Um die Kapazitäten am Testzentrum im Deggendorfer Klinikum nicht zu überfordern, bittet die Klinikleitung darum, den Test möglichst an einer anderen anerkannten Stelle vorzunehmen. Weiterhin gelten Ausnahmeregelungen im Kreißsaal, in palliativen Situationen und auf der Kinderstation und die Regelungen für ambulante Patienten. Notfallmäßige Patienten sind von jeder Testpflicht ausgenommen.

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Auch alle geplanten ambulanten Patienten benötigen einen von einer validierten Stelle durchgeführten negativen Schnelltest. Diese Regelung gilt auch für Patienten des MVZ, deren Untersuchungen in Räumen des Klinikums stattfinden. Kinder unter sechs Jahre und Schüler sind generell von der Testpflicht ausgenommen.

Die Patienten des Sozialpädiatrischen Zentrums fallen unter die 3G-Regelung. Das heißt, wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen anerkannten Schnelltest. Schüler sind ausgenommen. Begleitpersonen müssen einen anerkannten Schnelltest mitbringen.
Über die Pforten wird der Austausch z.B. von frischer Kleidung für die Patienten ermöglicht. Besucher registrieren sich am Eingang namentlich. Personen, bei denen Erkältungssymptome oder andere für eine Covid-Infektion typischen Symptome auftreten, dürfen keine Patienten besuchen oder Schwangere begleiten.

− dz