Der Richterspruch von Dr. Josef Hager gegen den Altöttinger Internisten Dr. Hans-Ulrich Mayr wegen Maskenverstößen hat Bestand. Die Rechtsbeschwerde wurde vom Obersten Bayerischen Landesgericht als unbegründet abgewiesen. Zu dem Bußgeld war Mayr im Februar verurteilt worden, weil er in seiner Praxis sowie im Klaraheim in Altötting gegen die Maskenverordnung verstoßen hat. Nun muss er das Bußgeld zahlen.
Bußgeld bleibt
Beschwerde scheitert: Maskenurteil gegen Altöttinger Arzt hat Bestand
30.09.2022 | Stand 30.09.2022, 19:58 Uhr
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