Verkehrspolizei Traunstein
Bericht vom Wochenende der VPI Traunstein

18.10.2021 | Stand 19.09.2023, 20:16 Uhr

Traunstein/Berchtesgaden. Am Freitag, am frühen Abend, wurde ein 42jähriger Berufskraftfahrer aus der Türkei mit seinem Sattelzug bei Siegsdorf einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Reifen am Sattelauflieger derart schadhaft war, so dass ein Platzen des Reifens jederzeit möglich. Dem Türken wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Reifenwechsel wurde angeordnet. Zudem musste der Fahrer eine Sicherheit in Höhe von 200,- Euro für das anstehende Bußgeldverfahren hinterlegen.

Kurz vor Mitternacht wurde auch einem 20-jährigen Rumänen die Weiterfahrt bei Siegsdorf untersagt. Er war mit einem Pkw VW auf dem Weg in sein Heimatland. An seinem Fahrzeug waren französische Kennzeichen angebracht, die jedoch nur in Frankreich Gültigkeit besaßen. Für den internationalen Verkehr war so keine Zulassung gegeben. Der Rumäne darf sich nun zu Wochenbeginn um eine ordentliche Zulassung bemühen oder für einen Abtransport mittels Anhänger sorgen. Auch der Rumäne durfte an Ort und Stelle ein dreistelligen Euro-Betrag hinterlegen.

Bei Anger parkte ein 41-jähriger Berufskraftfahrer aus Serbien mit seinem Sattelzug auf dem Seitenstreifen der Richtungsfahrbahn Salzburg. Er wollte auf diese Art und Weise seine gesetzlich geforderte Ruhezeit einbringen. Der Serbe wurde wegen Parkens auf der Autobahn zur Anzeige gebracht. Damit verbunden war ein Bußgeld in Höhe von 70,- Euro. Im Anschluss wurde ihm ein Platzverweis erteilt.

Am Samstag wurde ein 38-jähriger Berufskraftfahrer aus Litauen mit seinem Sattelzug bei Übersee zur Anzeige gebracht. Er hatte während der vorangegangenen Fahrt in Richtung Österreich eifrig auf seinem Smartphone getippt. Der Litauer durfte ein Bußgeld in Höhe von 100,- Euro hinterlegen.

Dem Litauer folgte ein 57-jähriger Berufskraftfahrer aus Ungarn. Auch er war mit seinem Sattelzug in Richtung Österreich unterwegs. Auch er bediente während der Fahrt mit seinem Sattelzug ein Mobiltelefon. Bei dem Ungarn kam jedoch erschwerend hinzu, dass er den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern auf Autobahnen zum vorausfahrenden Lastkraftwagen nicht einhielt. Der Abstand betrug weniger als 20 Meter. Auch der Ungar wurde bei Übersee aus dem Verkehr gezogen. Bei der weiteren Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass sein Lizenz zum Befördern von Gütern abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde dem Ungarn deshalb bis zur Beibringung einer gültigen Lizenz untersagt. Der Mann wurde wegen Verstoßes gegen Güterkraftverkehrsgesetz und wegen der Verstösse gegen die Verhaltensvorschriften zur Anzeige gebracht. Der Ungar musste eine Geldbuße im mittleren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen.

Das Thema Ablenkung im Straßenverkehr zog sich auch am Sonntag fort. Ein 27-jähriger Mann aus Kuwait war mit seinem Mietwagen Mercedes auf dem Weg nach Salzburg. Er befuhr die Autobahn in leichten Schlangenlinien. Auch hier war der Grund schnell ersichtlich. Der Mann aus Kuwait war mehr mit seinem Mobiltelefon beschäftigt, als mit dem Bedienen seines Fahrzeugs. Der Mann wurde bei Bergen aus dem Verkehr gezogen. Auch er durfte eine Sicherheit in Höhe von 100,- Euro hinterlegen.

Bei Teisendorf wurde ein 40-jähriger Ungar mit Wohnsitz in Deutschland als selbstfahrender Unternehmer und selbständiger Kfz-Händler mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann aus dem Verkehr gezogen. Er wollte mit seinem Gespann gewerblich zwei Gebrauchtwagen von Deutschland nach Ungarn überführen. Zum einen war der Ungar für den Anhängerbetrieb nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse. Zum anderen verstieß er mit seinem Gespann gegen das bestehende Fahrverbot an einem Sonntag. Des Weiteren konnte er keinen Nachweis über seine Lenk- und Ruhezeiten erbringen, da in dem Zugfahrzeug Citroen nicht mal ein Kontrollgerät verbaut war. Der Ungar wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und anderer Delikte zur Anzeige gebracht. Ihn erwartet ein empfindliche Geldstrafe. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt mit seinem Gespann untersagt.