Nach Analyse
Bakterien gefunden: Wieder Abkochverfügung im Landkreis Traunstein

23.08.2022 | Stand 22.09.2023, 2:58 Uhr

Ab sofort ist das Wasser aus der beanstandeten Anlage vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch mindestens 5 Minuten abzukochen. −Symbolbild: Roland Weihrauch/dpa

Bei einer Trinkwasseranalyse im Leitungsnetz des Wasserbeschaffungsverbands Emertsham-Kienberg (Landkreis Traunstein) sind Bakterien festgestellt worden. Es wurde eine Abkochverfügung erlassen, die ab sofort gilt.



Als vermeintliche Ursache gilt ein unmittelbar vor der Probenahme reparierter Rohrbruch in nächster Nähe zur Probenahmestelle, der seit unbestimmter Zeit existierte. Um eine weitere Verteilung der festgestellten Escheria coli-Bakterien und coliformer Bakterien im Trinkwassernetz auszuschließen, erlassen der Wasserbeschaffungsverband in Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein ab sofort eine Abkochverfügung.

Diese Maßnahmen sind empfohlen

Ab sofort ist das Wasser aus der beanstandeten Anlage vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch mindestens 5 Minuten abzukochen. Noch empfehlenswerter ist die Verwendung von Wasserkochern: Einmal sprudelnd Aufkochen lassen bei rund 100 Grad Celsius mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von rund 10 Minuten.

Die Maßnahme betrifft insbesondere folgende Zwecke: Trinken, Nahrungszubereitung (vor allem für Säuglinge und Kranke), Waschen von Obst, Gemüse oder Salat, Zubereitung von Eiswürfeln, Mundpflege, Zubereitung/Einnahme von Medikamenten. Der Zweck: Die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit durch Krankheitserreger soweit wie möglich ausschließen.

Schilder mit Aufschrift anbringen

Familienangehörige, sonstige Hausbewohner und Hausgäste sowie etwaige andere Wasserabnehmer sind unverzüglich von der Notwendigkeit, das Wasser abzukochen, zu unterrichten. Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder unbeaufsichtigt kein Wasser entnehmen können. Es ist ratsam unverzüglich an allen Wasserentnahme- und Zapfstellen dauerhaft und gut sichtbar Hinweise (Schilder oder Zettel) mit folgender Aufschrift anzubringen: "Dieses Wasser ist vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen."

Es werden unverzüglich vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage entsprechende Untersuchungen zur weiteren Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität (Chlorierung) durchgeführt. Bis zum Widerruf dieser Anordnung ist das Wasser abzukochen.

− red