Neben Uralt-Führerscheinen
Aus für die grauen Lappen - auch für alle vor 2013 erstellten

Mit Wissenstest

10.03.2021 | Stand 22.09.2023, 2:19 Uhr

−Symbolbild: Andreas Arnold/dpa

Der Führerschein war einmal ein lebenslang gültiges Dokument, zumindest in Deutschland. Davon heißt es jetzt Abschied nehmen, für die einen eher, für die anderen später.

Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, wonach alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 19. Januar 2033 umzutauschen sind. Als Erste sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, wenn ihre Fahrerlaubnisse vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, erklärt der Donaukurier. Sie müssen das Dokument bis 19. Januar 2022 erneuern. Die Grundgebühr für den Führerscheinumtausch beträgt bundesweit 24,30 Euro plus einer Gebühr fürs Kraftfahrtbundesamt.

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Die Umtauschpflicht betrifft alle grauen und rosafarbenen Lappen ebenso wie Führerscheine im Kartenformat, wenn sie aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013 stammen. Die Tabelle (zweiter Foto) informiert über die Fristen. "Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt", teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Wer die Fahrerlaubnis vor 1953 erhalten hat, muss sie bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Danach verliert das alte Dokument seine Gültigkeit.

Rein "verwaltungstechnischen" Vorgang

Das Verkehrsministerium in Berlin stellt klar, dass es sich um einen rein "verwaltungstechnischen" Vorgang handelt: "Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung." Allerdings gilt das Dokument unabhängig von der Fahrzeugklasse künftig nur noch für 15 Jahre. "Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes", heißt es aus Berlin.