Alltagsfragen rund ums Unwetter
A wie Arbeitsweg über H wie Hausrat bis Z wie zerstörtes Auto: Das sollten Sie bei Sturm wissen

18.02.2022 | Stand 21.09.2023, 1:16 Uhr

−Symbolbild: dpa

Die Sturmtiefs "Xandra" und "Ylenia" ziehen durch Bayern und wüten auch in der Region. Die PNP hat Wissenswertes zusammengefasst - von A wie Arbeitsweg bis Z wie zerstörtes Auto.



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- Auch wenn Unwetter für Verkehrsstörungen sorgt, müssen Arbeitnehmer und Schüler pünktlich sein. Darauf weisen Experten für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht hin. Unter Umständen drohen sogar Abmahnung, Kündigung oder ein Bußgeld.

- Lose Dachziegel, gekippte Kellerfenster und verstopfte Abflussrinnen können bei einem Sturm schnell für Probleme sorgen. Experten erklären, wie man Haus und Garten auf den Sturm vorbereitet.

- Sollte man bei Sturm die Rollläden eigentlich schließen oder oben lassen? Das fragen sich sowohl Hausbesitzer als auch Mieter. Und Experten haben eine klare Antwort.

- Sturmschäden an Gebäuden sind meist von Versicherungen gedeckt. Wurde Hausrat durch das Unwetter beschädigt, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. In beiden Fällen wichtig: Entstandene Schäden sollten der Versicherung möglichst bald angezeigt werden.

- Der Sturm ist vorbeigezogen - da werden die Schäden im Garten sichtbar: Und jetzt? Welche Versicherung zahlt eigentlich für die Aufräumkosten, wenn Bäume umstürzen und Schaukeln abheben?

- Für Sturmschäden gerüstet - mit einer Liste für die Versicherung: Sie haben gerade etwas Zeit? Dann machen Sie mal eine Liste Ihres ganzen Besitzes. Die kann sehr wertvoll sein, wenn Unwetter Schäden am Haus und Hausrat verursachen.

- Wer bei Schäden am Auto dafür aufkommt und was das für den Schadenfreiheitsrabatt bedeutet, hängt von der Situation ab, in der der Schaden entstanden ist. So macht es einen großen Unterschied, ob ein Ast gerade herunterfliegt oder bereits auf der Straße liegt.