Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft, von einer Infektion davon genesen oder offiziell getestet ist, darf nicht mehr an seinen Arbeitsplatz. Das hat der Bundestag am Donnerstag im Rahmen des "Impfschutzgesetzes" beschlossen.
In Bayern war 3G am Arbeitsplatz bereits zuvor wegen der hohen Inzidenzen eingeführt worden. Von vielen Arbeitgebern wird diese Regelung ausdrücklich begrüßt, dennoch sorgen die neuen Pflichten – vor allem der Testnachweis – auch für Differenzen. So vermissen sowohl die Industrie- und Handelskammer Niederbayern als auch die Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz eindeutige Formulierungen.
Vieles, was auf dem Papier niedergeschrieben wurde, hält der Realität nicht stand, wie die PNP auch in einer Umfrage erfuhr. Hier wichtige Fragen und Antworten zu 3G am Arbeitsplatz - und wie das BMW-Werk in Dingolfing sowie ZF in Passau mit den Regelungen umgehen.