Töging/Traunstein
Vater ermordet: Lebenslang für Gift im sauren Lüngerl

07.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:19 Uhr

Es war der „fast perfekte Mord“: Die Angeklagte (55) aus Töging hatte ihrem Vater Gift in seine Leibspeise, saures Lüngerl, gemischt. Deswegen wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. −F.: Lein, dpa

Von Monika Kretzmer-Diepold und Jacqueline Melcher

Wegen Mordes an ihrem 75 Jahre alten, pflegebedürftigen Vater ist eine Frau gestern vom Landgericht Traunstein zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die 55-Jährige soll den Mann in Töging (Landkreis Altötting) mit einer Überdosis an Medikamenten vergiftet haben, indem sie diese in sein Lieblingsgericht – saures Lüngerl – mischte. Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig.

Anders als die Staatsanwaltschaft sah der Vorsitzende Richter Volker Ziegler aber nicht Habgier als Motiv für die Tat. „Ihr Ziel war der Schutz der Familie“, sagte er. Die ebenfalls angeklagte Tochter (30) der Frau und Enkelin des Opfers wurde wegen versuchten Mordes durch Unterlassung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Streit um Wohnung war Auslöser für die Tat



Wegen eines Streits um die Immobilie ihres Vaters soll die Frau demnach vor mehr als einem Jahr dessen Leibspeise vergiftet haben. Ihre Tochter habe zu dem Zeitpunkt in der Wohnung über der des Großvaters gewohnt und sei für seine Pflege und Versorgung verantwortlich gewesen. Das enge Zusammenleben habe aber zu immer mehr Spannungen geführt, sagte der Richter, der Opa habe gewollt, dass die Tochter und ihr Mann ausziehen. Dagegen wollte die Mutter nach Einschätzung des Gerichts vorgehen. Die Tochter habe die Tat mitbekommen, sei aber nicht eingeschritten.

Nach dem Tod des 75-Jährigen erstatteten andere Angehörige des Opfers Anzeige, weil sie den Verdacht hatten, der Mann könnte eines nicht-natürlichen Todes gestorben sein. Die Leiche wurde daraufhin exhumiert.

Staatsanwalt: „Fast perfekter Mord“



In seinem Schlussplädoyer am Montag hatte der Staatsanwalt von einem „fast perfekten Mord“ gesprochen. Der angeklagten Mutter warf er Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor, zudem ging er von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Der Tochter hielt die Staatsanwaltschaft ein Teilgeständnis zugute und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Verteidigung forderte Freispruch für die Mutter und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für die Tochter.

Die Angaben der 55-Jährigen, der Vater habe Suizid verüben wollen, seien nicht glaubhaft, fuhr der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fort. Außerdem habe die Angeklagte „Täterwissen“ offenbart. Mehrere Zeugen hätten eventuelle Todeswünsche des Rentners verneint.
Das Gericht habe sich im Wesentlichen darauf gestützt, was die 30-Jährige Verwandten nach dem Tod des Rentners erzählt habe – zum Beispiel, dass die Mutter dem 75-Jährigen das saure Lüngerl mit dem Gift darin serviert habe. Der Tod des Mannes ist Sachverständigen zufolge 20 bis 30 Minuten später eingetreten.

Mutter hatte die „bestimmende Rolle“



Nicht angenommen habe die Kammer – wie auch Staatsanwalt Markus Andrä – ein gemeinschaftliches Vorgehen der beiden Frauen. Die Mutter habe die „bestimmende Rolle“ innegehabt und alles planmäßig zu Ende gebracht. Eine Tötungsabsicht der 55-Jährigen liege vor. Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei zu bejahen, nicht aber „niedere Beweggründe“. Die Frau kam im Dezember 2021 in Untersuchungshaft, im Januar 2022 deren Tochter. Beide mussten sich seit Mitte September 2022 vor dem Schwurgericht Traunstein verantworten. Die Angeklagten belasteten sich teils gegenseitig.

− pnp/lby