Stephansposching
Ausnahme für 60 Hektar große Solaranlage: Bürger sollen sich beteiligen können

Stephansposching macht Weg frei für interkommunale PV-Anlage – Eigenes Umspannwerk nötig

08.12.2022 | Stand 17.09.2023, 21:21 Uhr

Über Bereiche der Gemeinden Straßkirchen, Irlbach und Stephansposching soll sich künftig ein riesiger Solarpark erstrecken. Der Gemeinderat Stephansposching sprach sich mehrheitlich dafür aus. −Foto: SchlederAirPics

Von Christoph Häusler

Auf insgesamt 115 Hektar der Stephansposchinger Gemeindefläche dürfen Photovoltaik-Anlagen gebaut werden. An diesem Credo, beschlossen im Februar 2010, hält der Gemeinderat Stephansposching fest. Für ein riesiges Projekt der Firma GSW aus Kirchroth (Lkr. Straubing-Bogen) würde das Gremium nach einem mehrheitlichen Beschluss am Dienstagabend aber eine Ausnahme machen – weil es um mehr als um Rendite für einen einzelnen Investor geht.

Bürgermeisterin Jutta Staudinger (CSU) erläuterte zu diesem „heißen Thema“, dass die Firma GSW aus Kirchroth dem Gemeinderat im Oktober den Vorschlag einer interkommunalen Bürgersolaranlage unterbreitete. Sie solle sich auf Flächen der Gemeinden Straßkirchen, Irlbach und Stephansposching erstrecken, aufgrund Förderrichtlinien vorzugsweise entlang der Bahnlinie in einem Abstand von maximal 500 Metern. Nötig wäre ein eigenes Umspannwerk. Eine Einspeisezusage für eine Modulleistung von 60 Megawatt (MW) in die bestehende 110-KV-Freileitung sei bereits vorhanden.

Eine Leistung von 60 Megawatt, verteilt auf drei Gemeinden

Der Flächenbedarf für die Leistung von 60 MW liege bei rund 60 Hektar, 35 bis 40 Hektar davon befänden sich in den Bereichen der beiden Nachbargemeinden. Die Flächensicherung dort sei weitgehend abgeschlossen, gab Staudiger wieder. Auf Stephansposchinger Gebiet könnten entsprechend 15 bis 20 Hektar bisher noch landwirtschaftlich genutzter Fläche in das Projekt einbezogen werden.

Mindestens 50 Prozent der Anlage soll als Bürgersolaranlage betrieben werden, die Restflächen verblieben bei den jeweiligen Eigentümern. Die Firma stellte Beteiligungen zwischen 1000 und 25000 Euro pro Bürger in Aussicht. Das Investitionsvolumen für das Vorhaben wurde auf 13 bis 14 Millionen Euro beziffert. Baubeginn wäre frühestens 2025.

In den vergangenen Monaten hätten mehrere Investoren Projekte in nichtöffentlichen Sitzungen präsentiert. In der Sache sei heftig diskutiert worden, zeigte Staudinger auf, die sich für die Bürgersolaranlage aussprach. Als Gründe führte sie den interkommunalen Ansatz, die aktuelle Energie-Situation und den Mehrnutzen für die Bürger an.

„Ausbauerfordernisse sind exorbitant gestiegen“

Thomas Müller (SPD) stimmte ein, da die „Ausbauerfordernisse exorbitant“ gestiegen seien. Stephansposching habe schon viel geleistet. Er war der Meinung, dass die Donaugemeinde, die eben über weiträumigere Flächen als benachbarte Städte verfügt, noch einen Schritt weitergehen könne. Es fiel die Wortkombination „Sonderopfer Energiekrise“. Sonderopfer in Bezug auf den Hochwasserschutz kennen die Stephansposchinger nach der Flutkatastrophe 2013 bereits.

Johann Knott (CSU) hingegen unterstützte den Vorschlag nicht. Er erachtete es als wichtiger, den fruchtbaren Gäuboden zu erhalten und landwirtschaftlich zu nutzen. Neben der Energie müsse stets auch ein Blick auf den Bereich Lebensmittel gerichtet werden, um hier nicht in die nächste Krise zu geraten.

Hafner wüsste qualitativ schlechtere Grundstücke für PV-Anlagen

Ähnlich äußerte sich zweiter Bürgermeister Anton Hafner (FW). Seinen Ausführungen zufolge sollen bei diesem Vorhaben Grundstücke mit PV-Anlagen überbaut werden, die mit über 50 Bodenpunkten bewertet werden. Dieser Zahlenwert ordnet die Qualität von Ackerflächen ein. „Die Bodenpunkte werden ausgehend von der Bodenzahl durch Zu- und Abschläge aufgrund von Faktoren wie Klima oder ausgewählter Landschaftsmerkmale ermittelt, insofern diese von den Standardwerten abweichen“, erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf seiner Homepage. Hafner wisse einige andere Flächen mit weitaus geringerer Qualität, um darauf PV-Anlagen installieren zu können. Daher stimmte auch der zweite Bürgermeister gegen das Projekt: „Mein inneres Gewissen sagt: Nein!“

Roland Hof (SPD) blickte auf Landwirte, die in kleinerem Rahmen investieren wollen. So sprach er sich für eine „moderate Anhebung“ des vor über zehn Jahren beschlossenen 115-Hektar-Deckels aus. Nur mehr 7,8 Hektar davon dürfen noch mit PV-Anlagen bebaut werden. Dritter Bürgermeister Anton Stahl (CSU) war ebenso davon überzeugt, dass sich der Gemeinderat mit jedem PV-Anlagen-Antrag beschäftigen und eine „glaubwürdige Tür offenhalten“ müsse.

Mehrheit spricht sich für eine Ausnahme aus

Mit 8:4-Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, eine Ausnahme für die Bürgersolaranlage zu machen. Ansonsten wird an der Flächenbegrenzung von 115 Hektar, was 1,6 Prozent der gesamten Gemeindefläche ausmacht, festgehalten – nur Roland Hof stimmte dagegen. Die Verwaltung wurde zudem damit beauftragt, bereits bekannte Investoren und die Öffentlichkeit zu informieren, dass Bewerbungen für die noch verbleibenden 7,8 Hektar eingereicht werden können. Die Gemeinde wird die Bewerbungsfristen sowie weitere Kriterien noch bekanntgeben.