Sonderabgabe für Plastik beschlossen

01.04.2023 | Stand 01.04.2023, 4:00 Uhr

Berlin. Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe für Produkte wie Getränkebecher, Plastiktüten oder auch Tabakfilter und Luftballons zahlen. Der Bundesrat hat am Freitag ein entsprechendes, vom Bundestag schon beschlossenes Gesetz gebilligt. Demnach müssen die Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik in einen staatlichen Fonds einzahlen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten. Jährlich sollen so 400 Millionen Euro zusammenkommen, die in die Kassen der Kommunen fließen.

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