München. Im Zusammenhang mit der Regensburger Korruptionsaffäre sind ein örtlicher Bauunternehmer und sein mitangeklagter, früherer Geschäftsführer zu Bewährungs- und Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz sowie wegen Vorteilsgewährung verurteilt worden. Die Angeklagten waren geständig. Das Urteil in dem Revisionsverfahren vor dem Landgericht München I ist noch nicht rechtskräftig. Hintergrund sind u.a. Spenden im Kommunalwahlkampf 2014 an den SPD-Ortsverein des damaligen OB-Kandidaten Joachim Wolbergs. Die Wirtschaftsstrafkammer erlegte dem Bauunternehmer Volker Tretzel am...