

Umstrittene Internetliste verunsichert nach erfolgreicher Klage Behörden − Professor: "Fall fürs Bundesverfassungsgericht"
von Miriam Eckert
Lesenswert (16)Der sogenannte "Hygiene-Pranger" sollte mehr Transparenz für die Verbraucher bringen − jetzt steht das Gesetz wegen Intransparenz selbst am Pranger. Nach Urteilen der Verwaltungsgerichte wurden erste Einträge im Internet bereits wieder gelöscht. Die Behörden sind verunsichert. Was dürfen sie noch einstellen und falls ja, dann wie genau?
Nach dem Gammelfleisch- und Müller-Brot-Skandal beschloss die Regierung ein Bundesgesetz für mehr Verbraucherschutz. Seit September 2012 werden gastronomische Betriebe mit Hygienemängeln, ab einem Bußgeld von 350 Euro, auf einer Liste im Internet für sechs Monate öffentlich genannt. Auf dieser Liste des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stehen aktuell 115 Gaststätten in Bayern, davon neun im niederbayerischen PNP-Verbreitungsgebiet.
Ein Bad Füssinger Hotelier klagte gegen die Nennung seines Betriebes auf der Liste und bekam Recht. "Nach dem Urteil müssen wir noch vorsichtiger vorgehen. Die Hürden für die Verwaltung sind noch höher geworden. Der Schutz durch das Verwaltungsgericht ist größer als im Gesetz erkennbar", sagt Klaus Zielinski, Sprecher des Landratsamtes Altötting.
Vor das Bundesverfassungsgericht könnte diese Liste am Ende kommen, vermutet Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Internetrecht an der Universität Passau.
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