
Bonbons und Süßigkeiten für die Zuschauer statt sturzbetrunkene Menschen auf den Wägen: Auf den Faschingsumzügen herrscht künftig Schnaps-Verbot für die Teilnehmer. − Foto: Schlegel
Bonbons und Süßigkeiten für die Zuschauer statt sturzbetrunkene Menschen auf den Wägen: Auf den Faschingsumzügen herrscht künftig Schnaps-Verbot für die Teilnehmer. − Foto: Schlegel
Schnaps und Co. sind bei den Faschingsumzügen in der Region künftig tabu: Faschingsvereine, Kommunen und Polizei haben sich auf ein generelles Verbot von branntweinhaltigen Getränken auf dem Faschingswagen geeinigt. Ferner werden Wagen ohne Thema oder Motto generell von den Umzügen ausgeschlossen.
Schlägereien, verletzte Ordner, Anzeigen wegen Körperverletzung, Schnittwunden durch Glasscherben auf dem Boden − in den vergangenen Jahren gab es für die Besucher an den Faschingsumzügen in der Region oftmals böse Überraschungen nach dem närrischen Treiben. Es regierten nicht nur Spaß und Frohsinn, auch Streitlust und Aggressivität machten sich immer mehr breit. Der Grund: Es war einfach zu viel Alkohol im Spiel.
Den organisierenden Faschingsgesellschaften war dies schon lange ein Dorn im Auge. Vor vier Jahren griff die Pockinger Polizei hart durch: Sie holte stockbesoffene Narren von den Faschingswagen, zog jeden mit einem Wert von über 1,0 Promille aus dem Verkehr. "Diese Aktion, die wir in Hartkirchen und Pocking durchgeführt haben, hat Wirkung gezeigt", betont der Leiter der Pockinger Polizeistation, Max Fleischmann. Trotzdem könne man diesen personellen Kraftakt nicht jedes Jahr, bei jedem Umzug in der Region, leisten.
Warum also dann nicht generell die Vorschriften ein wenig restriktiver gestalten, so die Überlegung seitens der Marktgemeinde Rotthalmünster. Bürgermeister Franz Schönmoser holte Mitte Januar die Vertreter von Faschingsgesellschaften, Polizei und Kommunen an einen runden Tisch − das Ergebnis des Gesprächs präsentierte man am Donnerstag bei einer Pressekonferenz im Rotthalmünsterer Rathaus.
So werden künftig Wagen ohne Thema oder Motto von den Umzügen ausgeschlossen. Zwischen den Faschingsgesellschaften erfolgt ferner eine Absprache über "schwarze Schafe", die dann konsequent bei allen Umzügen ausgeschlossen werden. Künftig dürfen auf den Faschingswagen außerdem keine branntweinhaltigen Getränke − auch keine Mixgetränke − mehr mitgeführt werden. Die Lautstärke auf den Wagen soll auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden, vereinzelt werden hier auch Lärmmessungen vom Veranstalter durchgeführt. Für alle Teilnehmer gibt es ein gemeinsames Hinweisblatt, das die Veranstalter gemeinsam entwerfen. Außerdem wird auch nach dem Umzug, beim närrischen Treiben am Stadt- oder Marktplatz, künftig die Polizei verstärkt präsent sein. − daMehr zu diesem Thema lesen Sie am Wochenende in Ihrer Passauer Neuen Presse (Pocking/Bad Füssing/Bad Griesbach).
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