von Hannes Höfer
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Es war eine unselige Bekanntschaft, die ein 24-jähriger Mann aus Laufen (Oberbayern) und eine 20-Jährige aus Passau eingingen. Sie endete damit, dass der Mann seine Bekannte an Freier vermittelte. Wegen Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zuhälterei ist der Mann nun vom Amtsgericht Laufen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden; zudem verhängte Richter Christian Liegl eine Geldauflage von 1500 Euro.
Ein dummer Spaß sei es gewesen, erklärte der Angeklagte. Ja, der Vorschlag war von ihm gekommen, räumte der 24-jährige Laufener ein, seine junge Bekannte aber habe sich "ziemlich offen" gezeigt für die Idee, sie könnte sich mit Liebesdiensten ein Zubrot verdienen. Er vermittelte die Freier, sie sollte ihm dafür die Hälfte der Einnahmen abgeben.
Über eine Internetplattform hatten sich der Laufener und die aus Niederbayern stammende 20-Jährige kennengelernt. Schnell waren beide bei Treffen in Passau und Rotthalmünster zur Sache gekommen, wie der Angeklagte schilderte. "Sie hat gejammert, weil sie kein Geld hatte", berichtete er, "und ich habe ihr dann den Vorschlag gemacht, Sexdienste anzubieten." Das tat sie dann auch; neun- oder zehnmal empfing sie Männer in ihrer Wohnung.
Bis sie nicht mehr mochte. Eine Schwangerschaft spielte sie dem Angeklagten als Grund vor. Weil ihr der aber weitere Kunden vermitteln wollte, erzählte sie ihm von einer angeblichen Fehlgeburt – und erklärte ihm, sie wolle nicht mehr der Prostitution nachgehen. "Sie hat mich angelogen", sagte er vor Gericht, "deshalb war ich sauer, und nur das war der Grund für die SMS-Nachrichten."
Per Handy teilte er ihr mit, dass sie nicht so einfach aufhören könne. "Entweder du machst noch fünf Typen für mich oder du besorgst das Geld anderweitig", schrieb der 24-Jährige. Dessen Anwalt Falko Hübner räumte für seinen Mandanten zwar alles ein, den Vorwurf des Menschenhandels allerdings wollte er nicht gelten lassen. "Die Frau ist Deutsche, spricht deutsch. Hier wurde keine Zwangslage ausgenutzt." Im Übrigen habe auch die Frau, die nicht in der Verhandlung anwesend war, ein Bußgeldverfahren zu erwarten. "Ich möchte die Sache nicht beschönigen", erklärte der Verteidiger, "aber man sollte die gesellschaftliche Realität schon ins Blickfeld holen". Dass nämlich der Bereich der "Hobby-Prostitution" insbesondere durch das Internet ständig zunehme.
Richter Liegl siedelte die "mehrmaligen Vermittlungen unterhalb der Schwelle der Gewerbsmäßigkeit" an. Für den Vorwurf des "Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung" müsse kein Zwang ausgeübt werden, so der Richter, es reiche die Tatsache, dass die Frau unter 21 Jahre alt war.Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Passauer Neuen Presse vom 27. Mai 2011.
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