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Freyung  |  04.01.2013  |  16:35 Uhr

Ratsbegehren-Formulierung: "Rechtlich zulässig"

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Die Einladungen zum Ratsbegehren sind bereits bei den Bürgern eingegangen.  − F.: jj

Die Einladungen zum Ratsbegehren sind bereits bei den Bürgern eingegangen.  − F.: jj

Die Einladungen zum Ratsbegehren sind bereits bei den Bürgern eingegangen.  − F.: jj


Am Freitag gingen per Post die Erklärungen der Rechtsaufsicht bei den jeweiligen Beschwerdeführern in Sachen Verkehrs-Ratsbegehren ein. Die Beschwerdeführer hatten zum einen die Formulierung des Ratsbegehrens und hier vor allem den Nebensatz (in kursiv) moniert: "Sind Sie dafür, dass der Verkehrsentwicklungsplan umgesetzt wird, indem West- und Südspange gebaut werden und damit die Innenstadt um ca. 50 Prozent vom Verkehr entlastet wird".

Die Rechtsaufsicht hat zur Beantwortung der Fragen einen ähnlichen Fall in ihrem Schreiben aufgeführt. Hierbei habe einst der Verwaltungsgerichtshof "einen vergleichbaren Zusatz bei einem Bürgerbegehren gegen Mobilfunksendeanlagen für zulässig erachtet". Damals enthielt die Fragestellung den Halbsatz "und mich dadurch vor den möglichen gesundheitlichen Gefahren schützt, sowie das Orts- und Landschaftsbild bewahrt". Zum jetzigen Ratsbegehren heißt es: "Die Fragestellung enthält die Formulierung ,ca. 50%‘, das Informationsblatt stellt klar, dass bislang Planskizzen vorliegen, die nach einer Entscheidung der Bürger noch präzisiert werden müssen und allen vorgestellten Zahlen Schätzungen auf der Basis der bisher vorliegenden Planskizzen zugrunde lägen."

Insgesamt kommt die Rechtsaufsicht deshalb zu dem Ergebnis, dass "ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden nicht geboten" sei. Auf PNP-Nachfrage konkretisiert Landratsamtssprecher Karl Matschiner diese Formulierung: "Das Landratsamt hält nach den derzeitigen Erkenntnissen die gewählten Formulierungen und die gewählte Vorgehensweise für rechtlich zulässig."

Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich zeigte sich von dieser Stellungnahme der Rechtsaufsicht "nicht überrascht". Er verwies darauf, dass Geschäftsleiter Herbert Graf die Fragestellung vorab juristisch abgeklärt habe. "Daher hatte ich fest damit gerechnet, dass die Beschwerden ins Leere gehen."

Die Beschwerdeführer sind naturgemäß weniger zufrieden mit den Mitteilungen der Rechtsaufsicht. So sagt etwa Rainer Rathmann, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft: "Der angeführte Präzedenzfall beinhaltet eine ganz andere Fragestellung. Außerdem gibt es in dem Schreiben keine klare Antwort auf unsere Fragen. Wir hätten uns ein klares Ja oder Nein erwartet, ob die Fragestellung so in Ordnung ist oder nicht."  − jjMehr dazu am 5.1. in Ihrer PNP (Ausgabe FRG).












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Dokumenten Information
Copyright © Passauer Neue Presse 2013
Dokument erstellt am 2013-01-04 16:20:09
Letzte Änderung am 2013-01-04 16:39:38





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