
Das "Corpus Delicti": Dieses Radio war im Kassenbereich gestanden, als ein Herr von der GEMA zur Kontrolle kam. Mitarbeiterin Nicole Ambros hält außerdem die GEMA-Rechnung über 11,35 Euro in Händen. Das Radio wurde mittlerweile ins Lager "verbannt". − Foto: Jahns
Das "Corpus Delicti": Dieses Radio war im Kassenbereich gestanden, als ein Herr von der GEMA zur Kontrolle kam. Mitarbeiterin Nicole Ambros hält außerdem die GEMA-Rechnung über 11,35 Euro in Händen. Das Radio wurde mittlerweile ins Lager "verbannt". − Foto: Jahns
"Das ist eine absolute Frechheit", schimpft Konrad Schreib und hält eine Rechnung über 11,35 Euro in Händen. Diesen Betrag fordert die GEMA vom Geschäft seiner Tochter Manuela Duschl. Aber zahlen will er das Geld nicht.
Begonnen hat die Geschichte Anfang November. Da hatte Manuela Duschl ihren Laden "Kerzen- und Genusswelt" in Freyung neueröffnet. Sie selbst konnte zwar krankheitsbedingt bislang kaum im Geschäft sein, ihr Vater Konrad Schreib sowie Mitarbeiterin Nicole Ambros greifen ihr hier aber unter die Arme. Letztere war auch im Geschäft, als vier Tage nach der Eröffnung, am 6. November, ein Herr in den Laden kam und völlig unvermittelt gefragt habe: "Haben Sie ein Radio?" Der Herr, so erinnert sich Nicole Ambros, habe sich vorerst nicht als GEMA-Mitarbeiter vorgestellt − das sei erst später geschehen. Dennoch hatte die Mitarbeiterin auf die Frage des Herrn wahrheitsgemäß geantwortet, dass es ein Radio im Geschäft gebe. Dieses stand im Kassenbereich und ein Radiosender war zu hören. "Eigentlich haben wir dort kein Radio, aber es stand noch da von der Neueröffnung", sagt Konrad Schreib.
Schließlich habe der GEMA-Mitarbeiter gefragt, ob für das Radio-Gerät Gebühren bezahlt werden. "Ich habe ihm gesagt, dass wir die GEZ-Gebühren dafür entrichten", sagt Nicole Ambros im Gespräch mit der PNP. Daraufhin habe der Herr erklärt, dass hier aber auch GEMA-Gebühren anfallen würden.
Einige Tage später flatterte auch eine Rechnung über 11,35 Euro für den Monat November ins Haus. Diese will Schreib aber nicht bezahlen: "Ich wusste gar nichts von der Regel und habe den Radio auch gleich wieder entfernt." Notfalls wolle er einen Anwalt zu Rate ziehen.
Werbegemeinschaftsvorsitzendem Norbert Kremsreiter ist die GEMA-Regel indes nicht neu: "Sobald ein Radio beziehungsweise Musikprogramm in einer öffentlichen Stätte abgespielt wird, ist die GEMA da und Gebühren müssen entrichtet werden."
Zwar könne man "über Sinn oder Unsinn dieser Gebühr streiten", so Kremsreiter, entrichtet werden müsse sie aber trotzdem. − jjMehr dazu am 1.12. in Ihrer PNP (Ausgabe FRG).
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