
Für den Standort der Festhütte im Gewerbegebiet muss die Genehmigung neu beantragt werden. − Foto: Bilderservice Mattioni
Für den Standort der Festhütte im Gewerbegebiet muss die Genehmigung neu beantragt werden. − Foto: Bilderservice Mattioni
Über die Zukunft des Almstadls im Gewerbegebiet Nord, Teil II ( Nicolausstraße beim Recyclinghof) stimmte der Stadtrat am Montag ab. Nach seinem Willen soll dort noch bis Ende April gefeiert werden dürfen. Dafür wurde nun ein "Nachtwert" für das Schallgutachten des bebauungsplans errechnet.
Einige Fristen waren von den Betreibern des Almstadls versäumt worden. Es handelt sich bei der Hütte um einen sogenannten fliegenden Bau, die Genehmigung dafür lief für drei Monate und war offiziell Ende Oktober ausgelaufen. Parallel war im Sommer 2012 vom Betreiber ein Bauantrag für eine befristete Genehmigung der Festhütte für ein Jahr gestellt worden. Dagegen hatte der Stadtrat grundsätzlich nichts einzuwenden − wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Wegen fehlender Unterlagen konnte das Landratsamt aber bisher die Genehmigung nicht erteilen, gab dennoch bis Silvester immer noch Ausnahmen. Eine für vergangenen Samstag geplante Veranstaltung wurde dann aus "technischen Gründen" − so stand es im Internet − abgesagt.
Die nächsten Partys aber, so ist es der Wille des Stadtrats, sollen wieder abgehalten werden können: Dazu bereitete der Stadtrat nun den Weg, die Entscheidung jedoch liegt beim Landratsamt. − catMehr über die Stadtratsitzung lesen Sie in der Mittwochsausgabe Ihrer Plattlinger Zeitung
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