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Artikel Panorama

Deggendorf  |  05.03.2013  |  08:00 Uhr

Arbeitsgericht gibt geschasster Taxifahrerin Recht

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Die geschasste Taxifahrerin Manuela Klier, deren Geschichte im Januar einen bundesweiten Aufschrei und eine große Welle der Solidarität verursacht hatte, hat jetzt auch vom Arbeitsgericht Recht bekommen: Obwohl sie für das Unternehmen nicht mehr arbeitet, bekommt sie fünf Monatsgehälter aufs Konto. Die 27-Jährige hatte einen Grapscher nicht ein zweites Mal in ihren Wagen steigen lassen − und war auf dem Fuß gekündigt worden. In der Probezeit.

"Erst einmal ist eine Probezeit-Kündigung nicht angreifbar", erklärt Manuela Kliers Anwalt Herbert Kramer, warum es einen solchen Sieg "im deutschen Rechtsleben wohl selten geben wird". Sein Vorschlag, sich im Vergleich auf Schadenersatz und Entschädigung in Höhe von insgesamt fünf Gehältern zu einigen, ist dennoch beim Gericht und schließlich auch bei der Gegenseite auf Zustimmung gestoßen. Das Ganze wird als Abfindung deklariert.

Die Arbeitgeberin hatte die Kündigung gegenüber der PNP mehrfach damit begründet, ihre Mitarbeiterin sei nicht geeignet für den Beruf. Einen zudringlichen Fahrgast müsse man nun einmal aushalten können. Damit verstößt sie klar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), so Kramer. Demnach darf niemand wegen seiner Rasse, Religion oder eben wegen seines Geschlechts diskriminiert werden. Vor weiteren Übergriffen hätte die Chefin ihre Mitarbeiterin schützen müssen, indem sie den Fahrgast zurechtweist, ihm vielleicht auch untersagt, noch einmal mitfahren zu wollen. Die Kündigung, so Kramer, sei auch nach Ansicht des Gerichts absolut kein Schutz. So forderte der Anwalt für die diskriminierenden Äußerungen eine Entschädigung nach dem AGG sowie Schadenersatz.

Manuela Klier ist nach der Kündigung immer noch zusammen mit der Agentur für Arbeit auf der Suche nach einer neuen Stelle. Sie freut sich aber über den großen Erfolg vor Gericht: "Das zeigt, was man mit Mut und Willen erreicht." Sie hat anstrengende Wochen hinter sich, in denen sie tapfer den Medienrummel über sich ergehen ließ und die aufwühlende Geschichte immer und immer wieder erzählen musste − zuletzt dem Richter.

Nun will sie endlich einen Strich unter das Geschehene machen. Der Vergleich wird rechtskräftig, wenn das Unternehmen bis 12. März keinen Widerspruch einlegt.












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Copyright © Passauer Neue Presse 2013
Dokument erstellt am 2013-03-05 06:50:42
Letzte Änderung am 2013-03-06 07:18:13





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