von Katharina Häringer
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− Archivfoto: dpa
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Margit Flory kann sich ein Leben ohne ihren Blindenhund nicht vorstellen. Er führt sie durch eine Welt, in der sie nichts sieht. Und eigentlich darf ihr Hund auch überall mit hingehen. Fast überall. Nicht in die Deggendorfer Pferdemetzgerei Veit. Als dort Margit Flory und ihr Ehemann Rainer einkaufen wollten, wurden sie von einer Verkäuferin darum gebeten, den Hund aus dem Laden zu bringen. Als Margit Flory sagte: "Ich bin aber blind", blieb die Verkäuferin standhaft: "Es tut mir leid, der Hund muss trotzdem raus." Margit Flory fühlte sich diskriminiert und verließ mit ihrem Mann die Metzgerei.
Wutentbrannt schrieb sie wenige Tage später eine Email an die Metzgerei-Geschäftsführerin Hedi Veit. Doch die wollte die Anschuldigung, diskriminierend gegenüber Blinden zu sein, nicht auf sich sitzen lassen, und machte sich beim Landratsamt schlau. Denn bislang stand Aussage gegen Aussage.

Margit Flory. − Foto: privat
Margit Flory. − Foto: privat
Auf der einen Seite müssen sich die Metzgereifachverkäuferinnen an das Lebensmittelhygienegesetz halten. Demnach dürfen sich Tiere nicht in der Metzgerei aufhalten. Denn in Bereichen, in denen offen mit Lebensmitteln umgegangen wird, dürfen sich keine Tiere bewegen.
Auf der anderen Seite gilt für Blindenhunde in vielen Fällen eine Ausnahmeregelung. Wenn ein Schwerbehinderter auf einen Blindenhund angewiesen ist, gilt er als Assistenzhund. Dann darf das Tier in Bereiche, die für Vierbeiner im Normalfall tabu sind − wie beispielsweise das Flughafengate.
"Der Metzgereibetreiber hat sich im Zuge des Lebensmittelgesetzes richtig verhalten", sagt Josef Schweiger, Lebensmittelüberwachungsbeamter des Landratsamts.
Mehr dazu lesen Sie in der Deggendorfer Zeitung am 3. Januar.
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