
Gibt dem Bürgerbegehren wenig Chancen: Dr. jur. Gerhard Spieß aus München, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er referierte im Erhartinger Gemeinderat. − Foto: Brandl
Gibt dem Bürgerbegehren wenig Chancen: Dr. jur. Gerhard Spieß aus München, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er referierte im Erhartinger Gemeinderat. − Foto: Brandl
Bild herunterladenErnüchterung bei den Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das "Netto"-Logistikzentrum an der Staatsstraße 2092 in Erharting (Landkreis Mühldorf): Mit 5:3 Stimmen hat der Gemeinderat der Isental-Gemeinde am Donnerstag die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens verneint. Nur die Räte Josef Schmid, Franz Eder und Wilhelm Gründl sprachen sich dafür aus, das Bürgerbegehren zuzulassen. 2. Bürgermeister Ludwig Leserer musste der Sitzung krankheitsbedingt fernbleiben.
Vorangegangen war eine juristische Erörterung des Problems durch den Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. jur. Gerhard Spieß. Er hatte seine Auskunft auch mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag abgestimmt. Als "entscheidendes Problem" stellt sich aus seiner Sicht dar, dass die Gemeinde Erharting zur Verwirklichung des Netto-Baues eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Mühldorf abgeschlossen hat, die als vertragliche Verpflichtung gesehen werden muss. Dagegen könne ein Bürgerbegehren nur die Belange der Gemeinde Erharting betreffen.
Gegen das Netto-Logistikzentrum, das 290 Meter lang, 150 Meter breit und bis zu 30 Meter hoch werden soll, hat sich auch in der Nachbarstadt Töging erheblicher Widerstand formiert: Der Bau ist im Geltungsbereich des Töginger Wasserschutzgebietes geplant. Auf dem Gelände des Logistikzentrums soll auch eine Lkw-Waschanlage und eine Tankstelle entstehen. − afbMehr darüber lesen Sie am Samstag, 18. Februar, in Ihrer Ausgabe der Passauer Neuen Presse (Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger).
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