
In der Maybachstraße, am östlichen Stadtrand von Altötting, sind die Ruperti-Werkstätten seit einigen Jahren ansässig. Der Bau war vom Freistaat mit einer Millionensumme gefördert worden. − F.: Kleiner
In der Maybachstraße, am östlichen Stadtrand von Altötting, sind die Ruperti-Werkstätten seit einigen Jahren ansässig. Der Bau war vom Freistaat mit einer Millionensumme gefördert worden. − F.: Kleiner
Knapp einen Monat nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg steht mittlerweile fest, dass der Caritas-Verband Passau nicht gegen den Richterspruch vorgehen wird. Wie eine Sprecherin am Montag erklärte, werde man das Urteil im Streitfall Ruperti-Werkstätten akzeptieren. Zugleich hat das Verwaltungsgericht jetzt eine Urteilsbegründung veröffentlicht. Daraus wird erstmals ersichtlich, warum genau die Caritas als Träger der Behinderten-Einrichtung fast 364.000 Euro an den Freistaat Bayern zahlen muss.
Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der Caritas gegen den Freistaat weitgehend abgewiesen. Geklagt hatte der Diözesanverband, weil er sich einem Bescheid des Freistaates nicht beugen wollte. Dieser forderte wegen eines Verstoßes gegen die Förderrichtlinien Gelder aus dem Verkauf der ehemaligen Ruperti-Werkstätten in der Prälat-Uttlinger-Straße in Altötting.
Ähnlich dem Freistaat argumentieren die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Entscheidend seien die Maßgaben der Förderbescheide für die neue Werkstatt. Diese von 2004 und 2005 stammenden Vorgaben würden eindeutig besagen, dass das ehemalige Werkstätten-Gelände verkauft werden muss und der Erlös anteilsmäßig aufzuteilen ist. Konkret macht das eine Summe von fast 364.000 Euro aus, welche die Caritas an den Freistaat abzugeben hat.
Dass das Urteil bestand haben wird, ist so gut wie sicher. Zwar haben beide Streitparteien theoretisch noch bis Donnerstag Zeit, Rechtsmittel einzulegen, nach der Verzichtserklärung seitens der Caritas aber dürfte das hinfällig sein. − cklMehr dazu lesen Sie am Dienstag, 8. Januar, im Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger
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