
Dieses amtlich wirkende Formular wird derzeit wieder gehäuft verschickt − nicht nur an Gewerbetreibende. Ausfüllen sollte man es nicht, sonst droht eine Rechnung in Höhe von 600 Euro. − Foto: Wölfl
Dieses amtlich wirkende Formular wird derzeit wieder gehäuft verschickt − nicht nur an Gewerbetreibende. Ausfüllen sollte man es nicht, sonst droht eine Rechnung in Höhe von 600 Euro. − Foto: Wölfl
Die Liste auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de liest sich wie das Who-Is-Who der Unternehmen im Landkreis. 56 Einträge finden sich alleine im Gebiet Burghausen, 31 in Neuötting, 45 in Altötting. Doch erfahrungsgemäß sind die wenigsten erfreut über ihr Erscheinen auf der Plattform. Denn wer in dieser Reihe auftaucht, könnte auf einen Betrugsversuch hereingefallen sein: Die Betreiber der Seite verschicken amtlich wirkende Briefe und bitten um Ergänzung der Betriebsdaten. Wer das Formular ausfüllt, geht meist unwissentlich einen Vertrag mit damit verbundenen Kosten in Höhe von knapp 600 Euro ein.
Neben den großen Namen von Gewerbetreibenden finden sich in der Online-Eintragung mittlerweile auch zahlreiche Einrichtungen, die mit Gewerbe nichts zu tun haben: Grundschulen, Kindergärten, Kulturzentren, Feuerwehren und die Arbeiterwohlfahrt tauchen auf der Liste auf. Gelistet zu sein bedeutet in erster Linie, angeschrieben worden zu sein, unabhängig von der eigenen Reaktion. Das Formular haben aus Versehen oder Unwissenheit aber viele ausgefüllt zurückgeschickt. Die Rechnung in Höhe von knapp 600 Euro haben bislang allerdings die wenigsten bezahlt.
"Wir lassen's auf eine Klage ankommen", sagt Josef Straubinger, Kämmerer der Gemeinde Haiming. Er hat die örtliche Grundschulleiterin unterstützt, nachdem sie das Formular unterschrieben erwidert hat. "Jetzt schicken sie Briefe, kündigen einen Rechtsstreit an", sagt er über die Gewerbeauskunft-Zentrale. Die Gemeinde ist zwar Sachaufwandsträger der Grundschule, "aber nur in Angelegenheiten, denen wir zustimmen". − wölMehr dazu lesen Sie im Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger vom 2. Januar.
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