
− Foto: Wölfl
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Erstmals hat die Zahl der Strafen für Langzeitarbeitslose bundesweit die Millionenmarke übersprungen. Auch im Landkreis macht sich der Trend bemerkbar: 144 Arbeitslosen wurden im Juli − nur bis zu diesem Datum liegen aktuell Daten vor − ihre Bezüge gekürzt. Im Januar waren es noch 120 Kürzungen. Die meisten Sanktionen sind die Folge von Meldeversäumnissen.
Susanne Aicher, Leiterin des Jobcenters in Altötting, führt die Rekordanzahl an Sanktionen nicht auf verschärfte Härte zurück. Es gebe stattdessen einen intensiveren Kontakt, weil die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger zurückgehe. "Der Rückgang der Bedarfsgemeinschaften führt dazu, dass viele jetzt etwa jeden Monat und nicht mehr nur zweimonatlich ins Jobcenter eingeladen werden." Außerdem trage der bessere Arbeitsmarkt seinen Teil zu mehr Terminen im Jobcenter bei: "Wir können noch mehr Angebote machen."
Kommt jemand aber ohne triftigen Grund nicht zum vereinbarten Treffen, hat das Folgen. "Sanktionen sind die klare Folge eines Fehlverhaltens", so Aicher. Auch in Altötting beziehe sich ein Großteil der Strafen auf Meldeversäumnisse. Pflichtverletzungen wie das Ablehnen eines Vorschlags oder fehlendes Eigenbemühen haben ebenfalls Konsequenzen: Das können drei Monate lange Kürzungen zwischen zehn und 100 Prozent des Regelleistungssatzes sein. "Man muss auch sagen, dass es nur ein kleiner Anteil ist, der mit Sanktionen belegt wird", relativiert Susanne Aicher. − wölMehr dazu lesen Sie am Montag, 3. Dezember, im Alt-Neuöttinger/Burghauser Anzeiger
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