Der Freistaat verfolgt die Pläne für Räume der Technischen Hochschule Deggendorf im Kloster des Nachbarorts Metten weiter. Nun ist ein staatliches Bauvorhaben geplant.
Ende 2016 wurde eine EU-weite Ausschreibung wegen massiver Mängel gestoppt. Die Vergabekammer Südbayern hatte die Bewerbung des Klosters Metten ausgeschlossen. Der Abschluss des erfolglosen Verfahrens zog sich dann über Monate hin.
Am Dienstag hat das Kabinett nun einen Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen gefasst: Teile des Klosters könnten vom Freistaat im Erbbaurecht genutzt und im Rahmen einer staatlichen Baumaßnahme saniert werden, informierte das Wissenschaftsministerium auf Anfrage. Dieses Modell wird nun in einer Machbarkeitsstudie überprüft.
Im Herbst 2014 hatte das Kabinett den Aufbau eines Gesundheitszweigs an der Technischen Hochschule Deggendorf mit 1000 Studienplätzen beschlossen. Dieser sollte, so der Wille der Staatsregierung, im Kloster Metten angesiedelt werden. Damals war eine Eröffnung 2017 angepeilt.
− stg
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