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Schrecksekunde - Foto: Larry W. Smith
Artikel Panorama

29.11.2012  |  18:29 Uhr

Ferrari-Brief wohl folgenlos: Titel nicht in Gefahr

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Berlin - Ein Brief von Ferrari dürfte Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel mit einem Schlag die Feierlaune verdorben haben.



Vier Tage nach dem Saisonfinale in Sao Paulo forderte das Team des WM-Zweiten Fernando Alonso den Internationalen Automobilverband FIA schriftlich auf, ein scheinbar strittiges Überholmanöver von Vettel nachträglich zu prüfen. Eine späte Bestrafung des Deutschen könnte Alonso doch noch zum Titel verhelfen. Die FIA und Chefvermarkter Bernie Ecclestone sprachen Vettel jedoch wenig später von einem Fehlverhalten frei.

"Es wird nichts passieren. Sebastian Vettel ist Weltmeister 2012", wurde Ecclestone von Spiegel Online zitiert. Im britischen "Telegraph" legte der 82-Jährige nach: "Das ist ein absoluter Witz. Was sie in diesem Brief behaupten, ist schlichtweg falsch." Es sei schade, dass die "Super-WM" nun von dieser Debatte überschattet werde, klagte Ecclestone und übte Kritik am schlechten Stil von Ferrari. Auch Rennleiter Charlie Whiting versicherte, Vettel habe in der fraglichen Situation völlig richtig gehandelt.

Ausgelöst hatten den Wirbel Videos, die erst nach dem Rennen im Internet an die Öffentlichkeit drangen. Einige scheinen zu zeigen, wie Vettel regelwidrig unter Gelben Flaggen den Franzosen Jean-Eric Vergne vom Schwesterteam Toro Rosso überholt. "Von all den bemerkenswerten Neuheiten in der Formel 1 wäre dies etwas ganz Besonderes: Ein Gerichtsverfahren per Internet", urteilte mit einigem Spott die Londoner "Times".

In einem der Videos ist auch zu erkennen, dass ein Streckenposten Grüne Flaggen schwenkt, bevor Vettel zum Überholen ansetzt. Die grünen Signallampen kommen aber erst später. "Wenn die Ampeln nicht an den Flaggenposten installiert sind, dann gilt für den Fahrer das erste Signal, das gezeigt wird", erklärte Renndirektor Whiting "auto, motor und sport.de". "In Vettels Fall wurde zwischen der letzten gelben Ampel und der grünen Ampel eine grüne Flagge geschwenkt. Der Abstand beträgt hier 350 Meter. Vettel hat auf die Flagge reagiert und alles richtig gemacht."

Verstöße gegen Gelbe Flaggen werden in der Königsklasse des Motorsports normalerweise mit einer Durchfahrtsstrafe geahndet. Nachträglich - bislang aber immer noch am Renntag - werden für gewöhnlich 20-Sekunden-Strafen verhängt. Das würde im Fall von Vettel bedeuten, dass er hinter Michael Schumacher und Vergne auf den achten Rang rutschen würde. Damit wäre der Drei-Punkte-Vorsprung auf Alonso dahin und der Spanier mit einem Zähler Vorsprung Weltmeister.

Manche vermuten daher auch, dass Alonsos hinter dem Aufbegehren der Scuderia steckt. "Ich brauche keine Wunder, ich mache meine Wunder mit richtigen Gesetzen", hatte der 31-Jährige jüngst getwittert und damit die Spekulationen erst in Fahrt gebracht. Bis diesen Freitag hat Ferrari noch Zeit für einen Protest, mit dem die Resultate von Sao Paulo angefochten werden könnten.

Sollte es zu dem Einspruch kommen, müsste das Berufungsgericht der FIA entscheiden. "Flaggen-Krimi um Vettel. Steht der WM-Titel zur Diskussion?", schrieb bereits die italienische "La Gazzetta dello Sport".

Für Vettel kamen die Nachrichten zur Unzeit. Erst am Mittwoch hatte es Gerüchte um eine vorzeitige Vertragsverlängerung gegeben, die vom Team aber umgehend ins Reich der Märchen verwiesen wurden. Am Samstag will Vettel seinen Triumph mit einem Showrun in Graz feiern und damit die Party-Tour 2012 fortsetzen. Kommt es aber zum Protest, wäre sein dritter WM-Triumph unter Vorbehalt.

Die Aussichten auf einen Erfolg von Ferrari erscheinen allerdings gering. "Die Rennleitung war in jeder Phase während des Rennens über alles informiert. Sie haben klare Entscheidungen getroffen. Es gab auch keinen Protest nach dem Rennen in der dafür vorgeschriebenen Zeit", erklärte Ecclestone. Auch Alonso meldete sich am Donnerstag wieder zu Wort. Er twitterte ungerührt ein Bild von einem Kuchen mit der Aufschrift: "Glückwunsch dem Champion."












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Dokument erstellt am 2012-11-29 09:39:07
Letzte Änderung am 2012-11-29 18:33:08












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