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Fluggesellschaften müssen Reisende auch dann befördern, wenn diese beim Einchecken die Kreditkarte nicht vorlegen können, mit der sie die Reise gebucht haben. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärte das Oberlandesgericht Frankfurt für unwirksam (Az.: 16 U 43/11). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Die Richter gaben damit der Klage einer Frau statt, die mit ihrer Kreditkarte einen Flug gebucht hatte. Beim Einchecken war sie aufgefordert worden, diese vorzulegen. Weil sie das nicht konnte, verweigerte die Fluggesellschaft der Frau den Mitflug. Dabei verwies sie auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Antritt des Fluges ausschloss oder alternativ den Kauf eine neues Ticket vorschrieb, falls die Kreditkarte nicht vorgezeigt werden kann. Vor Gericht argumentierte die Airline, mit dieser Regelung wolle man Kreditkartenmissbrauch verhindern.

Die Richter gaben jedoch der Klägerin Recht. Die entsprechende Klausel sei unwirksam, weil sie pauschal bei Nichtvorlage der Kreditkarte die Nichtbeförderung zur Folge hat. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt. Die Fluggesellschaft habe nicht darlegen können, dass ihr durch Kreditkartenmissbrauch finanzieller Schaden entstanden sei. − tmn












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Copyright © Passauer Neue Presse 2012
Dokument erstellt am 2012-02-03 14:56:01
Letzte Änderung am 2012-02-10 10:43:51







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