RWE klagt gegen die Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis im Zuge des Atom-Moratoriums. Welche Chancen hat der Konzern?

Mit der RWE-Klage gegen das Atom-Moratorium hat die Bundesregierung laut Rechtsexperte Prof. Ulrich Battis ein großes Problem. − Foto: hub
Mit der RWE-Klage gegen das Atom-Moratorium hat die Bundesregierung laut Rechtsexperte Prof. Ulrich Battis ein großes Problem. − Foto: hub
Ulrich Battis: Die Bundesregierung hat das Atom-Moratorium begründet mit dem Hinweis auf notwendige Gefahrenvorsorge gestützt auf den Paragrafen 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz. Das Gros der juristischen Fachwelt hält diese Begründung nicht für haltbar. Im Umweltrecht reicht das Vorliegen einer abstrakten Gefahr, um Maßnahmen wie das Atom-Moratorium rechtfertigen zu können. Doch der Nachweis einer abstrakten Gefahr ist schwierig. Für die Bundesregierung kommt hinzu, dass sie noch vor wenigen Monaten bei der Verlängerung der Laufzeiten keinen Zweifel an der Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke hat erkennen lassen. Und es ist nicht ersichtlich, warum die Anlagen jetzt nach Fukushima unsicherer geworden sein sollten.
Mit dem Stresstest soll nachgeprüft werden, ob die Sicherheitsstandards hoch genug sind . . .
Battis: All die Fragen, die jetzt von der Reaktorsicherheitskommission untersucht werden, sind nicht neu. Jeder wusste doch, dass ein Teil der Atomkraftwerke gegen den Absturz von Verkehrsflugzeugen nicht ausreichend gesichert ist. Im Umweltministerium gab es schon im vergangenen Jahr eine „Giftliste“ mit möglichen Sicherheitsauflagen, die unweigerlich zur Schließung von Atomkraftwerken führen. Doch es schien politisch nicht opportun, diese Maßnahmen in Kraft zu setzen. Und genau da liegt das Problem für die Bundesregierung. Aus meiner Sicht geht es beim Moratorium nicht um eine ausreichend begründete und deshalb notwendige Gefahrenvorsorge.
Was könnte RWE mit der Klage erreichen?
Battis: Es geht um viel Geld. Bekäme das Unternehmen Recht, hätte es Anspruch auf Schadensersatz – wahrscheinlich in ansehnlicher Millionenhöhe. Jeder Tag, an dem ein Reaktor stillsteht, bedeutet massive Einbußen. Wahrscheinlich sieht sich der RWE-Vorstand auch nach dem Aktienrecht in der Pflicht. Die RWE-Spitzenmanager müssen für die Mehrung des Gewinns ihres Unternehmen sorgen. Andernfalls könnten sie von Aktionären in Regress für entgangene Gewinne genommen werden.
Der AKW-Betreiber E.ON klagt just nicht . . .
Battis: Der Verzicht auf juristische Schritte lässt sich aus meiner Sicht leichter begründen als die Klage. Juristische Schritte gegen das Atom-Moratorium einzulegen, könnte angesichts der aktuellen Stimmungslage in der Bevölkerung zu einem gewaltigen Imageschaden für das Unternehmen führen. So würde ich den Klageverzicht begründen, wäre ich im Vorstand bei E.ON.
Wenn es nach dem Atom-Moratorium ein neues Gesetz gäbe, das zur Abschaltung von Atomkraftwerken führt – welche Aussicht auf Erfolg hätten die Konzerne dann mit möglichen Klagen?
Battis: Die Chancen wären viel geringer als bei Klagen gegen das laufende Moratorium. Die Konzerne kämen dann rechtlich in eine schwierigere Position. Wenn der Bundestag ein neues Gesetz mit dem Ergebnis beschließt, dass die acht abgeschalteten Reaktoren nicht mehr ans Netz gehen, bedeutete dies, dass die Altanlagen nicht schlechter stünden als vor der Laufzeitverlängerung. Mit einer neuen Risikoeinschätzung wäre dies gut zu begründen. Wir Juristen würden dann von einer entschädigungslosen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sprechen.
Interview: Rasmus Buchsteiner
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