Bundesrat für bessere Verbraucherinformation − Bankenrettungsfonds Soffin reaktiviert
Lesenswert (0)Berlin. Gute Nachrichten für Verbraucher: Kostspielige Warteschleifen beim Telefonieren werden bald verboten. Außerdem können sich Bürger künftig schneller, umfassender und preisgünstiger bei Behörden über Produkte informieren. Dafür hat der Bundesrat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr den Weg freigemacht. Weiter umstritten bleiben aber Mindestlohn und Steuersenkungen. Die Beschlüsse im Überblick:
Telekommunikation: Das neue Gesetz schafft die Bedingungen für ein schnelleres Internet und besseren Daten- und Verbraucherschutz. Die Novelle soll Anfang März in Kraft treten. Dann sind Warteschleifen nur noch bei Ortsnetznummern, herkömmlichen Mobilfunknummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt zulässig. Bei Sondernummern dürfen sie nur noch geschaltet werden, wenn der Verbraucher weiß, ob und was er dafür zahlen muss.
Verbraucherinformation: Behörden müssen in Zukunft schneller, umfassender und preisgünstiger auf Bürgeranfragen reagieren. Auskünfte gibt es dann auch über Haushaltsgeräte und Heimwerkerartikel. Bislang waren nur Informationen über Lebens- und Futtermittel, Kleidung oder Spielwaren zu erhalten. Mit der Novelle soll das 2008 in Kraft getretene Gesetz deutlich verbessert werden.
Soffin: Deutsche Banken in finanzieller Schieflage können wieder Staatshilfe in Anspruch nehmen. Der Bankenrettungsfonds Soffin wird reaktiviert. Der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" kann den deutschen Banken Kredite in Höhe von maximal 80 Milliarden Euro zur Verfügung stellen sowie 400 Milliarden Euro an Garantien. Das bis Jahresende befristete Gesetz stärkt zugleich die Kontrolle über die Banken − die Finanzaufsicht Bafin bekommt neue Kompetenzen.
Abfallrecht: Nachdem Bund und Länder geklärt haben, wie sich Kommunen und private Entsorger die weggeworfenen Wertstoffe aus den Haushalten aufteilen, kann das deutsche Abfallrecht modernisiert werden. Das neue Gesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2020 fast zwei Drittel (65 Prozent) aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden.
Mindestlohn: Bei diesem Thema gab es eine erneute Bauchlandung der SPD-regierten Länder. Der Bundesrat als Ganzes will die Bundesregierung nicht auffordern, sich für einen Rechtsanspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro einzusetzen.
Kampf gegen Rechts: Angesichts der von Neonazis begangenen Morde wollen fünf Bundesländer die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit Mitteln des Strafrechts bekämpfen. Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe von Tätern als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie sollen im Rahmen der Strafzumessung als strafverschärfend berücksichtigt werden.
Tätowierungen: Baden-Württemberg will Verbraucher noch besser vor gefährlicher Tattoo-Farbe schützen. Die Ausschüsse des Bundesrats wollen in den kommenden Wochen prüfen, ob künftig die Hersteller den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Tätowiermittel erbringen müssen. In Stichproben waren problematische Inhaltsstoffe wie krebserregende Abbauprodukte organischer Farbmittel festgestellt worden.
Benzinpreise: Thüringen möchte die Bundesregierung auffordern, eine Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild zu erwägen. In Österreich sind Preiserhöhungen nur einmal am Tag zulässig. Auch über diesen Antrag wird erst in den Ausschüssen der Länderkammer beraten. − dapd
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