Staatsrechtler von Arnim wundert sich über "auffälliges Verhalten der Staatsanwaltschaft"
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Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: "Wulff ist eine lame duck geworden". − Foto: dpa
Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: "Wulff ist eine lame duck geworden". − Foto: dpa
Berlin. Hans Herbert von Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, kritisiert im PNP-Interview die Zurückhaltung im Fall Wulff als "vordemokratische Erfurcht vor dem Staatsoberhaupt".
Bürodurchsuchung im Bundespräsidialamt, Verdacht auf Bestechlichkeit gegen den früheren Sprecher von Christian Wulff − wie bewerten Sie diesen bisher einmaligen Vorgang?Hans Herbert von Arnim: Das hat schon eine außergewöhnliche Dimension. Solche Durchsuchungen gibt es nur bei einem schwerwiegenden Verdacht. Auffällig ist, wie die Staatsanwaltschaft hier unterscheidet. Während sie gegen den früheren Sprecher Olaf Glaeseker ermittelt, wird der Verdacht gegen den Bundespräsidenten in Abrede gestellt. Das ist sehr merkwürdig. Beim Bundespräsidenten liegt nach allem, was man weiß, mindestens der Anfangsverdacht einer strafbaren Vorteilsannahme vor. Da wundert es schon, dass die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnimmt. Es herrscht offenbar eine vordemokratische Erfurcht vor dem Staatsoberhaupt. Die Ermittler müssten auch die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten durch den Bundestag beantragen. Das würde als gewaltiges Politikum verstanden. Die Staatsanwaltschaft ist zudem nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden bis hinauf zum Justizminister. Warum sollte ein Mann wie Christian Wulff, der sich nicht scheut, einen Chefredakteur und Verleger anzurufen, um einen unliebsamen Bericht zu verhindern oder zu verzögern, nicht auch in Hannover angerufen haben?
Ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wäre doch das Ende für den Bundespräsidenten, oder?Arnim: Es kann ihn niemand zwingen, sein Amt aufzugeben. Wenn er jetzt zurückträte, stünde er ohne materielle Absicherung da. Nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten stünde ihm der Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge nicht zu.
Warum sollte der Bundespräsident keine Ruhebezüge nach seinem Rücktritt erhalten?Arnim: Das Gesetz sieht drei Gründe für den Anspruch auf einen Ehrensold vor: Den Ablauf der Amtszeit oder Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen. Für einen Rücktritt aus persönlichen Gründen ist kein Anspruch auf Ehrensold vorgesehen. Das bestätigt auch die Gesetzesbegründung. Auf die Pensionsansprüche aus seiner Tätigkeit als Ministerpräsident müsste Christian Wulff noch bis zu seinem 60. Lebensjahr warten. Auch unabhängig von Wulff: Wir brauchen dringend eine Reform des Ehrensoldes. Dass ein Bundespräsident schon nach wenigen Jahren im Amt und unabhängig von seinem Alter Anspruch auf Ruhebezüge in voller Höhe seiner Amtsbezüge hat, ist nicht angemessen.
Ist der Bundespräsident nur noch ein Staatsoberhaupt von Angela Merkels Gnaden?Arnim: Die Kanzlerin befindet sich in einem Dilemma. Wenn die Bundesregierung dem Bundespräsidenten im Falle seines Rücktritts den Ehrensold gewähren würde, verbiegt sie das Gesetz. Wenn nicht, könnte sein Festhalten am Amt auch ihr auf Dauer schaden. Auf jeden Fall ist Herr Wulff jetzt in einer Abhängigkeit, die unerträglich für das Amt ist. Ihm fehlt die notwendige Unabhängigkeit, um seine Aufgaben noch richtig wahrnehmen zu können. Er ist in der Hand der Bundesregierung. Er ist "a lame duck", politisch eine lahme Ente.
Interview: Andreas Herholz
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