Berlin.

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. − Foto: dpa
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. − Foto: dpa
Herr Schaar, nach einer Studie für das Bundesjustizministerium führt die Vorratsdatenspeicherung nicht zu einer höheren Aufklärungsquote bei schweren Straftaten. Fühlen Sie sich bestätigt?
Schaar: Die Studie bestärkt mich in der Einschätzung, dass die Vorratsdatenspeicherung bei weitem nicht so viel bringt, wie die Befürworter behaupten. Umso wichtiger ist es, endlich über sinnvolle Alternativen nachzudenken, die weit weniger in die Bürgerrechte eingreifen. Eine anlasslose, über Monate und Jahre andauernde Registrierung unseres Kommunikationsverhaltens darf es nicht geben.
Polizei-Praktiker halten den Vorschlag der Bundesjustizministerin, Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in Verdachtsfällen "einzufrieren" ("Quick Freeze"), nicht für eine gute Lösung. Was setzen Sie dem entgegen?
Schaar: Ich kann diese pauschale Ablehnung überhaupt nicht nachvollziehen. Offenbar meinen einige Sicherheitspolitiker, durch ein erfolgreiches Modell, bei dem Daten gezielt eingefroren werden, würden sich die Chancen für eine spätere Einführung der Vorratsdatenspeicherung verschlechtern. Ich fände es gut, wenn wir praktisch erproben würden, ob ein Quick-Freeze-Modell funktioniert, ehe weitergehende Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden.
Europa fordert von Deutschland eine rasche Neuregelung bei der Vorratsdatenspeicherung. Wie könnte eine Lösung aussehen?
Schaar: Einerseits sind wir in Europa nicht alleine: Mehrere andere EU-Mitgliedstaaten kommen ebenfalls ohne Vorratsdatenspeicherung aus. Andererseits scheint sich die EU-Kommission selbst nicht so sicher zu sein. Die Mitgliedstaaten mit Vorratsdatenspeicherung haben bis heute nicht belegen können, dass die lückenlose Speicherung von Telefon- und Internetdaten wesentliche Vorteile für die Strafverfolgung bringt. Schließlich wird sich wohl der Europäische Gerichtshof in Kürze noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen und dabei prüfen, ob sie mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist.
Interview: Rasmus Buchsteiner
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