Erfurt - Schon am ersten Tag der Krankmeldung dürfen Arbeitgeber vom Mitarbeiter ein Attest verlangen - und das auch ohne Begründung. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Es sei dabei egal, ob ein Missbrauchsverdacht bestehe oder nicht, hieß es. Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid zu geben, wenn sie krank zu Hause bleiben müssen. Eine Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag vorliegen.
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